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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

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Schulwegsicherheit

Nr. 99088022158000

Verkehrserziehung ist der Schule mit den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) als Teil ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrags zugewiesen. Verkehrserziehung und Schulwegsicherheit werden in Zusammenarbeit von Schulen, Eltern, Polizei, Verwaltung, Politik und weiteren Kooperationspartnern umgesetzt.

Anhand von Schulwegplänen sind Gefahren reduzierte Wege und Gefahrenstellen, die unter Umständen Einsatzstellen für Schulweglotsen sein können, zu erkennen. Diese Schulwegpläne sind auf der Grundlage eines Schulkonferenzbeschlusses von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Schulelternbeirat, den Präventionskräften der Polizei, den jeweils zuständigen Polizeidienststellen sowie den Kommunalbehörden zu erstellen und jährlich zu aktualisieren. Dabei sind die Erfahrungen von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern zu berücksichtigen.

Der Schulwegplan ist den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern zum Schuljahresbeginn zu erläutern und auch zum Gegenstand von Elternversammlungen zu machen. Die Schülerinnen und Schüler der Anfangsklassen sind in geeigneter Weise mit dem für sie sicheren Schulweg und den Gefahrenpunkten vertraut zu machen.

Der Landesfachberater für Verkehrserziehung unterstützt die Oberste Schulaufsichtsbehörde in allen Fragen der schulischen Verkehrserziehung (einschließlich der Schulwegsicherheit) und koordiniert die Arbeit der Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberater für Verkehrserziehung. In den Kreisen und kreisfreien Städten werden von den Schulämtern jeweils eine Kreisfachberaterin oder ein Kreisfachberater berufen. Die von den Schulleitungen zu benennenden Beauftragten sind an der jeweiligen Schule für die Koordination der Verkehrserziehung zuständig und beraten die Schulleitung, Konferenzen, Lehrkräfte und Eltern in allen Angelegenheiten der Verkehrserziehung.

Ansprechpunkt

  • An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) bei Fragen zur Straßenverkehrsordnung sowie bei Anordnungen und Prüfung der Schulwegsicherheit,
  • an die Landespolizei Schleswig-Holstein im Falle der Verkehrserziehung und -aufklärung (Verkehrsprävention),
  • an die Landesverkehrswacht / Landesfachberaterinnen und -berater für Verkehrserziehung, die Kreisfachberaterinnen und -berater sowie die Beauftragten an den Schulen, wenn es um Schulen geht,
  • an die Unfallkasse Nord (UK Nord) im Falle der Unfallprävention und gesetzlicher Unfallversicherung im öffentlichen Dienst.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und des "SchulwegPlaners".

Beteiligung „Sichere Schulwege Bad Oldesloe 2024“

Beteiligung „Sichere Schulwege Bad Oldesloe 2024“

Um die Schulwege in Bad Oldesloe sicherer zu machen haben wir im Sommer 2024 Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern der Schulen von Bad Oldesloe zum Thema Schulwegsicherung beteiligt. Da die Kinder sich in unterschiedliche Entwicklungsstadien befinden, wurden die Kinder in den Grundschulen und die in den weiterführenden Schulen (ab Klassenstufe 5) getrennt beteiligt. Die Beteiligung war selbstverständlich freiwillig.

Kinder der Grundschulen wurden getrennt vor Ort in der jeweiligen Schule interaktiv-spielerisch beteiligt. In 1:1 Gesprächen wurden die Bedürfnisse der Kinder eingeholt. Die Kinder an den weiterführenden Schulen wurden über ein Online-Tool digital beteiligt. Insgesamt wurden 276 Beiträge erstellt. Ende 2024 wurden die Ergebnisse zusammengetragen und ausgewertet. Die Auswertung ist ab Mitte Februar auf dieser Seite für sie einsehbar.

Alle Beiträge können unter folgendem Link eingesehen werden: https://sichere-schulwege-badoldesloe.einfach-beteiligen.de/#/

Im Anschluss an die Auswertung wurden Handlungsfelder und Maßnahmen abgeleitet und erstellt, die nun in den kommenden Jahren nach und nach umgesetzt werden sollen. Wenn es aus den Schulen oder von Interessensvertretern Vorschläge gibt sind diese willkommen, zum Beispiel zu:

  • zur Beleuchtung der Schulwege,
  • zu Querungshilfen durch Mittelinseln, Fahrbahneinengungen etc.,
  • zu Parkregelungen auf der Straße oder in Querungsbereichen,
  • und zu Geschwindigkeitsregelungen.

Die Vorschläge werden geprüft und ggf. mit aufgenommen. Die Umsetzung erfolgt je nach Verfügbarkeit von Finanzmitteln auf der Grundlage einer für ganz Bad Oldesloe zu erstellenden Prioritätenliste.

Kleine Maßnahmen, die ohne größeren baulichen Aufwand umgesetzt werden können, sind gegebenenfalls auch kurzfristig umsetzbar.