Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz
Im Zusammenhang mit der Europawahl 2024 weist die Stadt Bad Oldesloe darauf hin, dass die Meldebehörde gemäß § 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Wahlberechtigten erteilen darf, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.
Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, dieser Datenübermittlung zu widersprechen. Diesen Antrag können Sie unter www.badoldesloe.de stellen.
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister