Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Allgemeines zur Kommunalwahl 2013
Kurzinformation
Am 26. Mai 2013 werden die rd. 20.000 wahlberechtigten Bürger*innen der Stadt Bad Oldesloe mit ihrer Stimmabgabe über die Zusammensetzung der neuen Stadtvertretung entscheiden.
Die Stadtvertretung führt in Bad Oldesloe die Bezeichnung „Stadtverordnetenversammlung”, die gewählten Vertreter*innen führen die Bezeichnung „Stadtverordnete”. Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt, sie legt die Grundsätze und Ziele für die Stadtverwaltung fest, trifft alle wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsaufgaben und überwacht die Stadtverwaltung (§ 27 Gemeindeordnung).
Innerhalb der Stadt Bad Oldesloe werden 14 Wahlkreise gebildet (§§ 8, 9 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz). Es sind insgesamt 27 Vertreter*innen zu wählen, davon 14 unmittelbare Vertreter*innen und 13 Listenvertreter*innen. Die Wahl ist eine Mehrheitswahl mit Verhältnisausgleich, der erstmalig nach dem Divisorverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers erfolgt, und zwar in seiner Ausprägung als Höchstzahlverfahren.
Wahlberechtigt ist nach § 3 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz jede Person, die die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union besitzt und am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens sechs Wochen seinen Wohnsitz in der Stadt hat (wer in mehreren Gemeinden eine Wohnung hat, ist an seinem Hauptwohnsitz wahlberechtigt) und,
- nicht nach § 4 GKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Gewählt werden kann nach § 6 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz jede/r Wahlberechtigte, die bzw. der das Volljährigkeitsalter erreicht hat und seit mindestens drei Monaten in Schleswig-Holstein wohnt.
Gesetzliche Grundlagen
Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) (externer Link, Juris Landesrecht)
Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) (externer Link, Juris Landesrecht)