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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Wahlbekanntmachung

  1. Am 6. Mai 2018 findet die Wahl der Gemeindevertretung in der Stadt Bad Oldesloe statt.

    Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.

    Mit der Gemeindewahl ist die Kreiswahl des Kreises Stormarn verbunden.

  2. Wahlkreise, Wahlbezirke und Wahlräume der Stadt Bad Oldesloe zur Gemeindewahl sind aus den Wahlbenachrichtigungen ersichtlich und können auf der städtischen Homepage unter www.badoldesloe.de/kw2018 eingesehen werden. Bei der Kreiswahl gehört die Stadt Bad Oldesloe zu den Kreiswahlkreisen 3, 4 und 5.

  3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

    Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Nach Feststellung der Wahlberechtigung wird diese zurückgegeben und ist von der Wählerin oder dem Wähler für eine etwa notwendig werdende Stichwahl aufzubewahren und erneut zur Stichwahl mitzubringen.

    Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Für die Gemeindewahl wird ein weißer, für die Kreiswahl ein roter Stimmzettel verwendet.

    Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Gemeindewahl eine Stimme, bei der Kreiswahl ebenfalls eine Stimme.

    Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.

    Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

  4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

  5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist

    a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises
    oder
    b) durch Briefwahl

    teilnehmen.

    Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgerbüro der Stadt Bad Oldesloe, Verwaltungsgebäude, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, die amtlichen Stimmzettel, für die Gemeindewahl und die Kreiswahl, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter der Stadt Bad Oldesloe absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters der Stadt Bad Oldesloe abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

  6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).


Bad Oldesloe, 18. April 2018

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter

Jörg Lembke

18.04.2018