Seiteninhalt

Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Landtagswahl am 7. Mai 2017

Wahlergebnisse

Hier finden Sie die Wahlergebnisse aus dem Stadtgebiet:

Weitere Wahlergebnisse finden Sie hier:

Am 7. Mai 2017 fand in Schleswig-Holstein die Wahl zum Landtag statt. Der Landtag besteht aus 69 Abgeordneten. Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme werden in den 35 Wahlkreisen des Landes 35 Direktmandate im Wege der Mehrheitswahl vergeben. Gewählt ist, wer die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat. Die Zweitstimme wird für die Landesliste einer Partei zur Besetzung der weiteren 34 Sitze abgegeben.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich hier aufhalten und keine Wohnung innerhalb und außerhalb des Landes haben. Die in Schleswig-Holstein lebenden Angehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben im Gegensatz zu den Wahlen in den Gemeinden und Kreisen zur Landtagswahl kein Wahlrecht.

Um wählen zu können, muss man im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausübt werden.

Bad Oldesloe gehört zum Landeswahlkreis 28 (Stormarn-Nord). Das Stadtgebiet ist in 17 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Zudem werden zwei separate Briefwahlvorstände zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses eingerichtet.

Rückblick