Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 2024–2028 – Öffentliche Auflegung Vorschlagsliste
Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 5.4.2023 die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Lübeck und Amtsgericht Ahrensburg für die Amtszeit 2024–2028 beschlossen.
Die Liste liegt gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 19.4.2023 bis 25.4.2023 zu jedermanns Einsicht öffentlich im Stadthaus der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Sachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Zimmer E.24, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe während der folgenden Geschäftszeiten: Mo.–Fr. 8–12 Uhr und Do. 14.30–17 Uhr aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Ende der Auflegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen sind, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Der Einspruch wäre an die Stadt Bad Oldesloe, Der Bürgermeister, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe zu richten.
Bad Oldesloe, den 11.4.2023
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
Sachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung