Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Bauleitplanung und aktuelle Beteiligungsverfahren
Die Bauleitplanung ist das wichtiges Instrument der Stadtentwicklung und der Stadtgestaltung. Geregelt durch den ersten Teil des Baugesetzbuches (BauGB) basiert die Bauleitplanung auf zwei Planungsstufen:
- die vorbereitende Bauleitplanung, dargestellt im Flächennutzungsplan (F-Plan) und
- die verbindliche Bauleitplanung, festgesetzt in Bebauungsplänen (B-Plan).
Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen, unter denen die Bauaufsichtsbehörden für Bauvorhaben Baugenehmigungen erteilen.
Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Gemeinden in kommunaler Selbstverwaltung zuständig.
Die Bauleitplanverfahren folgen einem gesetzlich geregelten Ablauf. Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit werden im Verfahren beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert. Beteiligungen werden amtlich bekannt gemacht.
Aktuelle Beteiligungsverfahren
Erneute Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 122 „Gewerbegebiet West” der Stadt Bad Oldesloe nach § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Wirtschafts- und Planungsausschuss in der Sitzung am 8. Juli 2024 gebilligte und zur erneuten Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 122, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, samt dem geänderten Gutachten für das Gebiet „Südlich der Grabauer Straße (L226) und nördlich des bestehenden Gewerbegebietes Rögen“ wird im Internet unter www.badoldesloe.de in der Zeit vom 15. Juli 2024 bis zum 29. Juli 2024 veröffentlicht.
Als leicht zu erreichende zusätzliche Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14.30 Uhr bis 17 Uhr öffentlich ausgelegt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind ebenfalls über das Serviceportal „BOB-SH Bauleitplanung“ sowie im „Digitalen Atlas Nord“ zugänglich.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, Stellungnahmen hierzu sollen elektronisch, bei Bedarf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnahmen in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung (in den Unterlagen rot hervorgehoben) und ihre möglichen Auswirkungen abzugeben sind und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 (1) Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Stellungnahme ohne Absenderangaben, erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen können dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt, entnommen werden.
Des Weiteren macht die Stadt bekannt, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und zur Einsichtnahme mit ausliegen:
Grünordenerischer Fachbeitrag, Landschaftsplanung Jacob|Fichtner, Norderstedt
Es werden Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten und Lebensgemeinschaften und Landschaftsbild gemacht.
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
- Kreis Stormarn: Zu den Themen Vorsorgender Bodenschutz, Verkehr (Auslastung und Planung der Kreisverkehre), Naturschutz (Flächenverbrauch, Baumauswahl)
- Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr: Zu den Themen Anbauverbotszone, zweite Zufahrt, Zufahrt Rettungsfahrzeuge, Abschirmung von Lichtquellen, Immissionsschutz,
- Landesamt für Umwelt: Zu den Themen Einhaltung der Lärmrichtwerte, Berücksichtigung der WEA im Baugenehmigungsverfahren
- Untere Forstbehörde: Zu den Themen intensivere Oberflächenwassereinleitung, Darstellung Ausgleichsfläche A
- Vereinigte Stadtwerke: Zu dem Thema Standort Hauptschaltanlage
- Archäologisches Landesamt: Zu den Themen Archäologisches Interessengebiet
- Hamburger Verkehrsverbund: Zu dem Thema Öffentlicher-Personen-Nah-Verkehr
- Gewässerpflegeverband Norderbeste: Zu dem Themen Grundlagen zur Berechnung des erforderlichen Regenrückhaltevolumens, Monitoring der Abflusssituation
- BUND und NABU: Zu den Themen Baumauswahl und natürliche Sukzession
- AG 29: Zu dem Thema Flächenverbrauch
- Kinder- und Jugendbeirat: Zu den Themen Flächenverbrauch und ÖPNV-Anbindung
Stellungnahme der Öffentlichkeit
Zu den Themen Verkehr, Lärm und Erschütterungen, Unterhaltung und Begehbarkeit von öffentlichen Grünflächen, Erholungsraum, zukünftige WEA-Standorte, Fassadenbegrünung, intensiv begrünte Dächer, Kronenangabe der Bäume, Wildtiere und Alternativenprüfung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 122 der Stadt Bad Oldesloe ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.
Bad Oldesloe, 10.7.2024
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
Siegel
gez. Lembke
Originalfassung
Unterlagen
- 01_Planzeichnung 8.8 MB
- 02_Begründung 3.2 MB
- 03_Gruenordnerischer Fachbeitrag 18.1 MB
- 04_Abwaegungstabelle Oeffentlichkeits- und Behoerdenbeteiligung 2.9 MB
- Formblatt DSGVO 197 kB
Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Um die abgegebenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren zu bearbeiten, müssen auch die darin enthaltenen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung
Bauen und Umwelt – Fachbereich IV
Markt 5
23843 Bad Oldesloe
- Telefon: 04531 504-430
- Fax: 04531 504-900
- Raum: 9.01 bis 9.06 (Ebene 9)
- Internet: Webseite
- E-Mail: stadtentwicklung@badoldesloe.de
3. Kontaktdaten des örtlichen Datenschutzbeauftragten
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Kreis Stormarn
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
- Telefon: 04531 160-1457
- Fax: 04531 160-771457
- Internet: Webseite
- E-Mail: datenschutz@kreis-stormarn.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens, insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.
Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Gemeindeordnung SH zu den vorbehaltenen Aufgaben der Gemeindevertretung gehört, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, ggf. den zuständigen kommunalpolitischen Gremien (z. B. Gemeindevertretung, Ausschüsse, Ortsbeirat) vorgelegt. Die in den Stellungnahmen enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. - Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DGSVO in Verbindung mit § 3 Landesdatenschutzgesetz SH verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- ggf. die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung/des Wirtschafts- und Planungsausschusses im Rahmen der Bauleitplanung,
- ggf. die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel,
- ggf. das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen,
- ggf. Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde.
6. Dauer und Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Gemeinde solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens kann der Bauleitplan auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z. B. Normenkontrolle) inzident überprüft werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist daher solange erforderlich, wie der Bauleitplan rechtswirksam ist.
7. Betroffenenrechte
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17,18 und 21 DSGVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
8. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:
ULD – Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein
Holstenstraße 98
Postanschrift: Postfach 7116, 24171 Kiel
24103 Kiel
- Telefon: 0431 988-1200
- Fax: 0431 988-1223
- Internet: Webseite
- E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
Weitere Informationen können Sie dem Internetauftritt der Landesbeauftragten entnehmen.