Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
B50 5. Änderung
Art der baulichen Nutzung
Allgemeines Wohngebiet
Lage
Der räumliche Geltungsbereich liegt zentral im Stadtgebiet. Das Gebiet wird im Norden und Osten von Waldflächen entlang der Trave begrenzt. Im Westen wird der Bereich von der Straße Berliner Ring (B 208) und im Süden von der Klaus-Groth-Straße begrenzt.
Größe
0,58ha
Erschließung und Bebauung
Vorgesehen ist ein 4 bis 6-geschossiger Neubau aufgeständert über den Stellplätzen mit Überdachung weiterer Stellplätze. Ggfs. ist die Aufstockung des Bestandsbaus und/oder die Erhöhung der Geschossigkeit auf 5 Geschosse für den niedrigeren Neubau angedacht.
Im Wesentlichen sollen 2-Zimmerwohnungen entstehen. Bei Ausnutzung der Geschossigkeit können ca. 2.000 m² Wohnfläche mit ca. 35 Wohneinheiten entstehen
Vermarktung
Privater Eigentümer