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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

B50 5. Änderung

Art der baulichen Nutzung

Allgemeines Wohngebiet

Lage

Der räumliche Geltungsbereich liegt zentral im Stadtgebiet. Das Gebiet wird im Norden und Osten von Waldflächen entlang der Trave begrenzt. Im Westen wird der Bereich von der Straße Berliner Ring (B 208) und im Süden von der Klaus-Groth-Straße begrenzt.

Größe

0,58ha

Erschließung und Bebauung

Vorgesehen ist ein 4 bis 6-geschossiger Neubau aufgeständert über den Stellplätzen mit Überdachung weiterer Stellplätze. Ggfs. ist die Aufstockung des Bestandsbaus und/oder die Erhöhung der Geschossigkeit auf 5 Geschosse für den niedrigeren Neubau angedacht.
Im Wesentlichen sollen 2-Zimmerwohnungen entstehen. Bei Ausnutzung der Geschossigkeit können ca. 2.000 m² Wohnfläche mit ca. 35 Wohneinheiten entstehen

Vermarktung

Privater Eigentümer