Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 86-1. Änderung der Stadt Bad Oldesloe nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Das Stadthaus ist aufgrund der Corona-Pandemie und zur Verhinderung größerer Menschenansammlungen nur nach telefonischer Terminabsprache mit Frau Grünert unter 04531 504-438 oder per E-Mail: marlene.gruenert@badoldesloe.de zugänglich.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter www.badoldesloe.de > Politik und Verwaltung > Stadtentwicklung > Bauleitplanung > Aktuelle Beteiligungsverfahren eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu elektronisch, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSG-VO), das mit ausliegt.
Des Weiteren macht die Stadt bekannt, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und zur Einsichtnahme mit ausliegen:
- Umweltbericht, Planungsbüro Hufmann
- Schalltechnische Untersuchung, Lairm Consult GmbH
- Bodengutachten, Erdbaulaboratorium Lübeck
- Stellungnahme Kreis Stormarn vom 02.05.2022
- Stellungnahme Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume S-H vom 29.04.2022
- Stellungnahme des BUND S-H und des NABU S-H vom 13.04.2022
- Stellungnahme eines/er Bürger/in vom 05.04.2022
Umweltbericht
Schutzgebiete und Schutzobjekte
Eine Betroffenheit von internationalen oder nationalen Schutzgebieten ist nicht gegeben. Gesetzlich geschützter Baumbestand (§ 18 Absatz 1 und 3 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) ist nicht betroffen.
Gesetzlich geschützte Biotope und ihre mittelbare Betroffenheit wurden untersucht. Aus Sicht der Stadt Bad Oldesloe wird kein Ausnahmetatbestand hervorgerufen.
Schutzgut Boden
Die natürliche Bodenstruktur und stoffliche Zusammensetzung sind durch die intensiv ackerbaulich genutzte Fläche bereits verändert. Die maßgeblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Boden entstehen durch dauerhafte Bodenversiegelungen bzw. Überbauung. Die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden wurden in der Ursprungsplanung berücksichtigt und werden zusätzlich im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung der 1. Änderung berücksichtigt. Es werden geeignete Kompensationsmaßnahmen bestimmt, um die Eingriffe der Versieglung auszugleichen. Mit verbleibenden erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden ist nicht zu rechnen.
Schutzgut Wasser
Innerhalb des Plangebietes selbst befindet sich ein kleines Oberflächengewässer an der südlichen Plangebietsgrenze. Dieses ist durch die intensiv landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Ackerfläche bereits stark anthropogen beeinträchtigt. Das innerhalb des Plangebietes anfallende Regenwasser kann grundsätzlich an den Regenwasserkanal der Stadtwerke Bad Oldesloe angeschlossen werden. Von erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser wird nicht ausgegangen.
Schutzgut Mensch
Unter Berücksichtigung der festgesetzten Emissionskontingentierung sind keine gravierenden negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch ableitbar.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Es werden keine Beeinträchtigungen oder Fällungen gemäß § 18 Absatz 1 und 3 LNatSchG gesetzlich geschützter Bäume vorbereitet. Es wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag in Form einer Potentialabschätzung erarbeitet.
Schutzgut Klima
Mit der vorliegenden Planung werden keine Eingriffe in das Schutzgut Luft und Klima geplant, die den aktuellen Zustand dauerhaft negativ beeinflussen könnten.
Schutzgut Landschafts-/Ortsbild
Bei dem Plangebiet handelt es sich um die Ergänzung der Erschließungsstraße des Gewerbegebietes. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 ergeben sich keine Veränderungen in Bezug auf das Landschaftsbild, da umliegend schon Gewerbegebiete vorhanden sind. Aufgrund dieser Argumentation sind keine Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten.
Schutzgut Fläche
Mit dem hier betrachteten Bebauungsplan erfolgt die Erweiterung der Erschließungsstraße des Ursprungsplanes Nr. 86, um einen Teil des Gewerbegebietes kleinteiliger zu strukturieren. Bei der Erweiterung der Erschließungsstraße kommt es zu keinem zusätzlichen Flächenverbrauch. Mit der Umsetzung der Planung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Fläche zu erwarten.
Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Es liegt keine Betroffenheit von Denkmälern oder sonstigen Sachgütern vor.
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Die Eingriffsbilanzierung erfolgte nach den „Hinweisen zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der verbindlichen Bauleitplanung“ aus dem Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2013 (Ausgabe 23. Dezember 2013). Das zusätzliche Ausgleichserfordernis aus der 1. Änderung kann durch die Begrünung von Dachflächen vollständig ausgeglichen werden.
Schalltechnische Untersuchung
Es wurden die durch das Gewerbegebiet zusätzlich entstehenden Geräuschimmissionen auf ihre Wirkung auf die maßgeblichen Immissionsorte untersucht. Weiterhin wurden durch den Straßenverkehr entstehende Immissionen auf ihre Wirkung auf das Plangebiet untersucht. Im Ergebnis werden Vorschläge für textliche Festsetzungen unterbreitet, die geeignet sind, die Einhaltung der erforderlichen Immissionsrichtwerte zu gewährleisten.
Bodengutachten
Es wurden Untersuchungen zum Bodenaufbau, zu Wassergehalten, zur Kornzusammensetzung, zu Bodengruppen und zu Homogenbereichen durchgeführt. Es erfolgte eine Beurteilung der Bodenverhältnisse und generelle Angaben zu den bautechnischen Maßnahmen wurden gegeben.
Stellungnahme Kreis Stormarn vom 02.05.2022
FD 45 Abfall, Boden und Grundwasserschutz
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
FD 55 Naturschutz
Die Kompensationsmaßnahmen können mitgetragen werden. Bezüglich des Erhalts eines Kleingewässers und der grünordnerischen Festsetzungen bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass grundsätzliche artenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten sind.
Stellungnahme Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume S-H vom 29.04.2022
Es wird auf existierende Waldflächen nördlich des Plangebietes hingewiesen. Weiterhin wird auf den gesetzlichen Waldabstand und die damit verbundenen Bestimmungen hingewiesen.
Stellungnahme BUND S-H und NABU S-H vom 13.04.2022
Es wird die Errichtung von Tiefgaragen angeregt. Das Verbot von Schottergärten wird positiv bewertet. Anregungen zur Gestaltung von Freiflächen werden gegeben. Zudem wird vorgeschlagen, Gründächer auf 100 % der Dachflächen festzusetzen.
Stellungnahme eines/er Bürger/in vom 05.04.2022
Es wird die Berücksichtigung der pandemischen Situation in der Verkehrstechnischen Untersuchung angeregt. Weiterhin wird auf die Erweiterung des bestehenden Lärmschutzwalls und auf Lichtverschmutzungen hingewiesen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Bad Oldesloe den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 86-1. Änderung ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.
Bad Oldesloe, 23.06.2022
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
Siegel
gez. Lembke