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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

21. September 2022 • Bekanntmachungsdatum

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes (16.Ä.F-Plan) der Stadt Bad Oldesloe nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die für die 16.Ä.F-Plan für das Gebiet südlich der Grabauer Straße und nördlich des bestehenden Gewerbegebiets Rögen erarbeitete planerische Variante und die Begründung liegen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Zeit vom vom 29. September 2022 bis zum 1. November 2022 im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 Uhr bis 17 Uhr öffentlich aus.

Das Stadthaus ist zur Verhinderung größerer Menschenansammlungen nur nach telefonischer Terminabsprache mit Frau Göck unter 04531 504-437 oder per E-Mail: mareike.goeck@badoldesloe.de zugänglich.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter www.badoldesloe.de > Politik und Verwaltung > Stadtentwicklung > Bauleitplanung > Aktuelle Beteiligungsverfahren eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu elektronisch, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Der Geltungsbereich der 16.Ä.F-Plan ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

Bad Oldesloe, den 15. September 2022

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

Siegel

gez. Lembke

Originalfassung