Seiteninhalt

Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Lärmaktionsplanung

Auf Grundlage der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union 2002/49/EG hat die Stadt Bad Oldesloe einen Entwurf der Lärmaktionsplanung für Bad Oldesloe erstellt.

Die Lärmaktionsplanung bewertet die Lärmkartierung aus dem Jahre 2017, die die Lärmsituation auf Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von 3 Millionen Fahrzeugen im Jahr darstellt.

Diese Lärmkartierung ist im Internetportal des Landes Schleswig-Holstein unter www.umweltdaten.landsh.de/laermatlas veröffentlicht.

Der Entwurf der Lärmaktionsplanung liegt in der Zeit von 15.11.2018 bis 14.12.2018 in der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, Ebene 9, jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr öffentlich zur Einsicht aus.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Termine außerhalb dieser Zeiten zu vereinbaren.

Während dieser Zeit wird außerdem im Fachbereich IV-Planung und Umwelt, Ebene 9, während der Dienststunden Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Schriftliche Äußerungen können an die Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Fachbereich IV-Planung und Umwelt, Postfach 1261, 23832 Bad Oldesloe, gesandt werden.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe hat in ihrer Sitzung am 24.09.2018 den Entwurf der Lärmaktionsplanung erörtert.

Als Bürger der Stadt Bad Oldesloe haben Sie die Gelegenheit, ihre Fragen und Anregungen zur Lärmaktionsplanung vorzutragen.

Bad Oldesloe, 01.11.2018

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

gez. Lembke                                                              Siegel

07.11.2018