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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Was ist Stadtumbau?

Der „Stadtumbau“ ist eines der Städtebauförderungsprogramme, mit denen sich Bund und Länder finanziell an der Erneuerung und Entwicklung von Städten und Gemeinden beteiligen. (Der Bund hat 2017 die Programme Stadtumbau Ost und West zu einem gemeinsamen Stadtumbauprogramm zusammengeführt.) Bund und Land bringen sich im „Stadtumbau“ mit jeweils bis zu einem Drittel der benötigten Finanzierungsmittel ein, der Restanteil wird als kommunaler Eigenanteil von den Städten und Gemeinden aufgebracht.

Mittlerweile werden rund 500 Gemeinden im „Stadtumbau“ unterstützt, die vom Strukturwandel und demographischen Wandel betroffen sind. Hierunter fallen Innenstädte und Ortskerne, die beispielsweise einen hohen Einzelhandelsleerstand oder eine geringe Aufenthaltsqualität aufweisen, Wohnquartiere mit hohen Leerstandsquoten sowie brach liegende ehemalige Gewerbe- und Militärflächen. Diese städtebaulichen Probleme führen zu erheblichen Funktionsverlusten innerhalb der Städte.

Das Ziel des Programms „Stadtumbau“ ist eine Stärkung der Kommune als Wohn- und Wirtschaftsstandort durch die Behebung der beschriebenen Funktionsverluste in betroffenen Gebieten, die als Sanierungs- oder Stadtumbaugebiet festgelegt werden. Durch die Aufwertung der öffentlichen Räume sollen dann auch Wohnungsunternehmen und (private) Eigentümer zu einer Aufwertung oder Umnutzung ihrer Gebäude und Grundstücke im jeweiligen Sanierungs- bzw. Stadtumbaugebiet motiviert werden.

Der Stadtumbau Bad Oldesloe startete bereits 2007 mit dem Antrag auf Städtebauförderungsmittel des Landes und des Bundes. Voraussetzung war bzw. ist ein gesamtstädtisches Handlungskonzept, welches die Ziele und Schwerpunkte der Stadtentwicklung definiert. Entsprechend wurde 2009 im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) der Stadt Bad Oldesloe ein besonderer Handlungsbedarf für die „Südliche Innenstadt“ – der Bereich zwischen Bahnhof und Fußgängerzone – und das Areal des ehemaligen Amtsgerichtes festgestellt. Als Planungsgrundlage für den Einsatz der Finanzhilfen wurden im Anschluss die Vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt und 2009 u. a. der daraus hervorgegangene Masterplan für die zukünftige Stadtentwicklung von den Stadtverordneten beschlossen. Die Gesamtmaßnahme „Stadtumbau“ der Stadt Bad Oldesloe umfasst insgesamt ein Investitionsvolumen von rund 22 Mio €.

Die rechtlichen Grundlagen und Regelungen für den Einsatz von Städtebaufördermitteln finden sich im Grundgesetz, dem Baugesetzbuch, den jeweiligen Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern sowie den jeweiligen Städtebauförderrichtlinien der Länder.

Weiterführende Informationen: www.staedtebaufoerderung.info

Gefördert aus Mitteln des Bundes, des Landes Schleswig-Holstein und der Stadt Bad Oldesloe im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Stadtumbau West.