Seiteninhalt

Willkommen liebe Bürgerinnen und Bürger!

Die Stadt Bad Oldesloe ist eine Stadt mit Herz, in der man schnell Anschluss findet. Neben einer abwechslungsreichen Naturlandschaft sind es vor allem die Kultur, Bildung sowie die vielen Freizeitangebote, die wenige Wünsche übrig lassen. Zahlreiche Vereine bringen die Einwohner in Kontakt und sorgen das ganze Jahr über für Leben in der Stadt. Insbesondere zeichnet sich die Stadt durch ein starkes ehrenamtliches Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Stadtlebens und machen die Stadt lebendig und lebenswert.

Öffentliche Maßnahmen

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Alle

Fundsachen melden

Nr. 99089017089000

Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Für welches Gebiet ist das Fundbüro zuständig?

Beim städtischen Fundbüro werden jährlich etwa 80 Fahrräder und weitere Gegenstände (Schmuck, Uhren, Bekleidung, Portmonees, Handys, etc.) abgegeben oder gemeldet. Das Fundbüro ist für den Bereich der Stadt Bad Oldesloe zuständig. Auch die bei der Polizei, dem Hallenbad oder den Busunternehmen abgegebenen Gegenstände werden hierher weitergeleitet.

Fahrräder

Um die gefundenen Fahrräder dem richtigen Eigentümer zurückgeben zu können, ist es wichtig, dass man die Marke und Farbe, besser auch noch die Fahrradrahmennummer kennt. Die Fahrräder werden beim Baubetriebshof der Stadt Bad Oldesloe aufbewahrt. Falls Sie ein Fahrrad suchen, oder eine Negativbescheinigung für die Versicherung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an den Baubetriebshof.
Bei Verlustbescheinigungen für Fahrräder ist die Beschreibung, ggf. Eigentumsnachweis, falls vorhanden, ausgefüllter Vordruck der Versicherung, mitzubringen.

Rechtsgrundlage

 §§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)