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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

340.0 Leitbild und Organe des Kultur- und Bildungszentrums (Statut)

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.7.2016 folgendes Statut beschlossen.

1. Leitbild

Das Kultur- und Bildungszentrum – KuB – versteht sich als kreatives, kulturelles Zentrum für Menschen aller Altersgruppen, Nationalitäten und sozialen Gruppen.
Das KuB ist die Brücke zwischen Tradition und Moderne. Es fördert mit seinem ehrenamtlichen und professionellen Angebot Kommunikation und Integration und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum kulturellen und gesellschaftlichen Leben in der Stadt und für die Region.
Das KuB ist Drehscheibe und Treffpunkt für alle, die in diesem Haus etwas finden, besprechen, gestalten und austauschen wollen.
Das KuB sendet und empfängt Impulse, die das kulturelle Leben der Stadt wechselseitig befördern.
KuB-Akteure und Nachbarn erkennen in gemeinsamen Aktivitäten die Entwicklungspotentiale der Innenstadt.
Das KuB versteht sich als Teil des kulturellen Netzwerkes der Stadt und der Region.
Im KuB sind die Akteure motiviert zu kooperieren und neue Projekte zu entwickeln.
Das KuB ist Treffpunkt für das soziale Miteinander.
Das KuB ist Heimat für die Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe, die Oldesloer Musikschule für Stadt und Land e. V., die städtische Kulturarbeit, die Oldesloer Bühne e. V., KLNGSTDT e. V. und bietet Nutzungsmöglichkeiten für Andere. VHS und
Musikschule wirken von hier als zentrale Anbieter für Aus- und Weiterbildung.
Im KuB werden im Sinne der nachhaltigen Stadtentwicklung Öffentlichkeitsarbeit, Stadtkommunikation und Tourismus angesiedelt.
Im KuB ermöglicht der Saal ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm mitMagnetwirkung.

2. Organe des Kultur- und Bildungszentrums

Organe des KuB sind der KuB-Ausschuss und die KuB-Hauptversammlung.

2.1 Der KuB-Ausschuss
Funktion des Ausschusses

Der KuB-Ausschuss stärkt und bündelt die Zusammenarbeit der Hauptnutzer des Kultur- und Bildungszentrums. Er dient der Absprache über gemeinsame Projekte und Kooperationen und der internen Abstimmung zwischen den Hauptnutzern. Der KuB-Ausschuss sorgt dafür, dass die Aktivitäten im Kultur- und Bildungszentrum gebündelt sichtbar werden.

Mitgliedschaft
Voraussetzung für die Mitgliedschaft im KuB-Ausschuss ist die dauerhafte Nutzungsberechtigung für mindestens einen eigenen Raum im Kultur- und Bildungszentrum (Hauptnutzer).

Geborene Mitglieder
Folgende Organisationen sind als Hauptnutzer des Kultur- und Bildungszentrums geborene Mitglieder des KuB-Ausschusses. Sie verpflichten sich, jeweils eine*n stimmberechtigte*n Vertreter*in zu den Sitzungen des Ausschusses zu senden.

  • Sachbereichsleitung Kultur/KuB Management
  • Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Bad Oldesloe
  • Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe
  • Oldesloer Musikschule für Stadt und Land e. V.
  • Oldesloer Bühne e. V.
  • KLNGSTDT e. V.

Jedes Ausschussmitglied hat eine Stimme. Die Stimme ist innerhalb der Organisation des jeweiligen Hauptnutzers übertragbar.

Rechte, Pflichten und Aufgaben des Ausschusses

Der KuB-Ausschuss dient der internen Abstimmung zwischen den Hauptnutzern. Im KuB-Ausschuss wird über grundsätzliche Fragen der durch die Hauptnutzer genutzten Räume beraten.
Der KuB-Ausschuss dient der Planung von Aktivitäten zwischen allen Hauptnutzern. Mindestens einmal jährlich wird eine Veranstaltung von allen Hauptnutzern gemeinsam geplant und durchgeführt. Ziel ist es, das KuB in der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Der KuB-Ausschuss dient der Benennung und Diskussion struktureller Probleme nach der Inbetriebnahme des Kultur- und Bildungszentrums. Im KuB-Ausschuss werden gemeinsam Regeln für die Nutzung des Gebäudes gefunden.
Der KuB-Ausschuss gibt Empfehlungen zu Änderungen des Statuts an die politischen Gremien.
Die Mitglieder des KuB-Ausschusses verpflichten sich, einmal jährlich zur KuBHauptversammlung zu erscheinen. Die KuB-Haupversammlung gibt Impulse zur Weiterentwicklung des KuB.

Tagungsfrequenz

Der KuB-Ausschuss tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. Er tagt öffentlich. Er wird von der/dem KuB Manager*in mit einer Ladungsfrist von zwei Wochen schriftlich oder per E-Mail unter Angabe von Zeitpunkt, Ort und vorläufiger Tagesordnung einberufen. Zusätzlich wird er einberufen, wenn dies von mindestens einem Mitglied schriftlich und unter Angabe eines Grundes verlangt wird. Einladung und Tagesordnung sind zu veröffentlichen.

Beschlussfähigkeit

Der KuB-Ausschuss ist bei Anwesenheit von vier Mitgliedern beschlussfähig. Er beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Beschlüsse des Ausschusses werden in einem Beschlussprotokoll niedergelegt.

Neumitgliedschaften, Ausschlüsse, Austritte

Anträge auf die Hauptnutzung von Räumen sind an den KuB-Ausschuss zu stellen. Im KuB-Ausschuss wird unter Einbeziehung der Raumsituation über die Neuaufnahme von Hauptnutzern beraten. Er gibt eine Empfehlung zur Neuaufnahme eines Hauptnutzers an die politischen Gremien.
Ein Hauptnutzer kann ausgeschlossen werden, wenn
- er innerhalb eines Kalenderjahres an zwei oder mehr Sitzungen des KuBAusschusses nicht teilgenommen hat, oder
- er über den Zeitraum eines Kalenderjahres keine eigene für externe Besucher offene Veranstaltung organisiert hat.
Die Voraussetzungen für den Ausschluss werden durch den KuB-Ausschuss festgestellt. Der KuB-Ausschuss gibt eine Empfehlung zum Ausschluss an die politischen Gremien.
Anzeigen auf Austritte werden über den KuB-Ausschuss an die politischen Gremien weitergeleitet.

Finanzen

Der KuB-Ausschuss verfügt über keine eigenen Finanzen. Die gemeinsame Jahresveranstaltung des KuB-Ausschusses muss von den Hauptnutzern finanziert und über diese abgerechnet werden.

2.2 Die KuB-Hauptversammlung
Funktion der Hauptversammlung

Die Hauptversammlung versteht sich als Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeit für alle Oldesloer Kulturschaffenden und Kulturinteressierte. Sie gibt Impulse zur Weiterentwicklung an den KuB-Ausschuss und an alle Hauptnutzer des Kultur- und Bildungszentrums.

Einladung und Tagungsfrequenz

Zur Teilnahme an der KuB-Hauptversammlung sind alle Oldesloer Kulturschaffenden und Kulturinteressierte eingeladen.
Zur Hauptversammlung wird spätestens zwei Wochen vor dem Tagungszeitpunkt über die Zeitung, den Veranstaltungskalender der Stadt und über die Homepage des Kultur- und Bildungszentrums eingeladen. Zusätzlich erfolgt die Einladung über einen Mailverteiler, in den sich Kulturschaffende und Kulturinteressierte eintragen lassen können.
Die Hauptversammlung tritt einmal jährlich zusammen.

Rechte und Pflichten der Hauptversammlung

Die Mitglieder des KuB-Ausschusses erstatten auf der Hauptversammlung Bericht über die gemeinsamen Aktivitäten des letzten Jahres und über die Aktivitäten der einzelnen Hauptnutzer. Sie geben einen Einblick in die konkreten Planungen für das kommende Jahr.
Die Hauptversammlung dient der gemeinsamen Auseinandersetzung mit der im vorangegangenen Jahr geleisteten Arbeit der Nutzer des Kultur- und Bildungszentrums. Die Hauptversammlung gibt Impulse für die Entwicklung der Kultur in Bad Oldesloe.

3. Inkrafttreten

Das Statut des Kultur- und Bildungszentrums tritt zum 01.08.2016 in Kraft.

Bad Oldesloe, 21.7.2016
Tassilo von Bary
Bürgermeister