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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Sanierungsgebiet „Südliche Innenstadt“

Das Sanierungsgebiet „Südliche Innenstadt“ erstreckt sich zwischen dem Oldesloer Bahnhof und dem Eingang zur Fußgängerzone an der Besttorstraße. Es schließt den Alten Friedhof und einen Teil des Kurparks ein und reicht im Süden bis zum Kreuzungsbereich Sülzberg/Mommsenstraße/Pölitzer Weg.
Es wurde durch den Beschluss der Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Südliche Innenstadt“ im Jahr 2009 rechtskräftig.

Die Sanierungsziele der „Südlichen Innenstadt“ korrespondieren mit den im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) verankerten Leitzielen und dem Leitbild. Hieraus lassen sich als Ziele ablesen,

  • einen verbindenden und anziehenden Stadtteil mit attraktiven Wegen zwischen Innenstadt, Bahnhof und östlichen Stadtgebieten zu entwickeln,
  • einen lebendigen, gemischt genutzten Stadtteil für alle Lebenslagen zu gestalten,
  • einen Stadtteil mit besten Wegen für alle Verkehrsteilnehmer herzustellen, sei es für Fußgänger, Radfahrer, den Autoverkehr und den ÖPNV,
  • Kooperationen für Kultur im Stadtteil zu fördern und Angebote für alle Lebenslagen zu stärken,
  • einen grünen Stadtteil mit viel Freiraum aufzuwerten sowie
  • eine Initiative für Energieeinsparung und Ökologie zu starten und
  • einen Stadtteil mit Tradition und Geschichte hervorzuheben.

Um diese Ziele zu erreichen, wurden eine Reihe von öffentlichen Sanierungsmaßnahmen geplant und zum Teil bereits umgesetzt.
Die Ausweisung eines Sanierungsgebietes bringt für die Eigentümer der darin liegenden Grundstücke einige rechtliche Veränderungen mit sich.

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