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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Ansprechpartner und Sanierungsträger

Mit der Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm und der Beantragung von Städtebaufördermitteln erklärt sich eine Stadt bereit, einen höheren Verwaltungs- und Genehmigungsaufwand für ihre Stadtentwicklung in Kauf zu nehmen. Rechtliche Besonderheiten sind ebenso zu beachten wie die spezifische Beantragung von Sanierungsmaßnahmen und die Verwaltung der Fördergelder.

Zur Unterstützung der komplexen Aufgabenstellungen wurde die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft als Sanierungsträger beauftragt. Die Aufgaben erfüllt die DSK als Treuhänder für die Stadt Bad Oldesloe. Diese besondere Stellung verpflichtet zur Neutralität: Eigenwirtschaftliche Projekte darf ein Treuhänder, der zugleich Fördermittel akquiriert und verwaltet, im Stadtumbaugebiet nicht durchführen.

Die DSK berät zudem

  • Bürger, Betroffene und Bauherren sowie
  • Wohnungsgesellschaften und Investoren

zu Antrags- und Finanzierungsfragen bei Vorhaben im Sanierungsgebiet und zu allen weiteren Fragen rund um die Sanierung.