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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

601.6 Klimaleitsätze der Stadt Bad Oldesloe

1. Einleitung

Die Stadt Bad Oldesloe hat sich mit dem Beitritt zum Klimabüdnis e. V. dazu entschieden, die CO2-Emissionen im Stadtgebiet zu reduzieren. Zudem hat die Stadt Bad Oldesloe 2011 ein Klimaschutzkonzept entwickelt. Auf Grundlage des Klimaschutzkonzeptes hat sich die Stadtverordnetenversammlung entschieden, bis zum Jahr 2020, die Prokopf-Emissionen aus Wärme- und Strombereitstellung um 47,5 Prozent, auf 2,9 t CO2/Einwohner zu senken. (Szenario: moderat)

Um dieses Ziel zu erreichen, sind verschiedene Maßnahmen entwickelt worden:
2.1 Maßnahmen im Bereich der energiebewussten Bauleitplanung
2.2 Maßnahmen im Bereich der rationellen Energieversorgung
2.3 Maßnahmen im Bereich der regenerativen Energieversorgung
2.4 Maßnahmen im Bereich kommunaler Liegenschaften
2.5 Maßnahmen im Bereich von Energiesteuerungsmaßnahmen
2.6 Maßnahmen im Bereich Verkehrsplanung
2.7 Maßnahmen im Bereich von Beschaffung
2.8 Selbstverpflichtung der Verwaltungsangestellten und politischen Vertretern
2.9 Der Neuschaffung von Wald

2. Klimaleitsätze

2.1. Maßnahmen im Bereich der energiebewussten Bauleitplanung

  • Bei der Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete sind Süd- und Südwesthanglagen wegen ihrer Sonneneinstrahlung zu favorisieren. Bei der Neuplanung sind Bordhänge oder sonstige schattige Lagen, in denen die Sonneneinstrahlung behindert wird und sich nachts kalte Luft sammelt, zu vermeiden. Entsprechendes gilt für windexponierte Lagen, wie z. B. Hügelkuppen und Senken.
  • Unter energetischen Gesichtspunkten ist eine kompakte Bauweise (Geschosswohnungsbau, Reihenhäuser) einer offenen Bauweise (Einfamilienhäuser) vorzuziehen.
  • Wenn möglich sind Räume mit dem größtmöglichen Wärmebedarf nach Süden zu orientieren, wobei eine Firstausrichtung Ost/West angestrebt wird.
  • Bei der Planung neuer Baugebiete sind verschiedenste Energieversorgungsmöglichkeiten zu prüfen. In diese Prüfung ist eine leitungsgebundene Wärmeversorgung mit Nutzung der Kraft-Wärmekopplung einzubeziehen, dabei sind neben ökologischen auch technische und wirtschaftliche Kriterien zu berücksichtigen. Sollte eine Versorgung mit Nah-/Fernwärme nicht möglich sein, ist die Versorgung durch erneuerbare Energien zu intensivieren.
  • Der Winddruck auf die Gebäude soll durch Festsetzungen von Windbrechern in Form von Windschutzpflanzen oder durchdachte Planungen von Nebengebäuden reduziert werden.
  • Die Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung in Neubauten, wird durch ein Beratungsprogramm des Klimaschutzmanagers innerhalb der Verwaltung begleitet.

2.2. Maßnahmen im Bereich der rationellen Energieversorgung

  • Der gegenwärtige Anteil der Wärmeversorgung über Blockheizkraftwerke (BHKW) soll ausgebaut werden. Im Bereich neu ausgewiesener Baugebiete soll die Wärmeversorgung nach Möglichkeit über Nah-/Fernwärmesysteme erfolgen, soweit dieses unter Berücksichtigung ökologischer, technischer und wirtschaftlicher Kriterien sinnvoll ist.
  • Die Trassenführung der Wärmeleitungen und die Standortwahl für die Heizzentralen sowie die zeitliche und räumliche Abfolge der Erschließungsmaßnahmen soll bei den ersten Entwürfen des B-Planes berücksichtigt werden, um so die Leitungswege optimal an die Topografie sowie an Produktionsort und Abnahmeort anzupassen.

2.3. Maßnahmen im Bereich der regenerativen Energieversorgung

  • Der Anteil der ressourcenschonenden und CO2-neutralen Energieversorgung über eine stärkere Nutzung regenerativer Energiequellen wird angestrebt. Um dieses Ziel zu erreichen, ist der Anteil der Nutzung von Sonnenenergie und Windkraft zu erhöhen.
  • Zur Aufladung von Akkus und zu Heizzwecken mit Wärmepumpen sollen sonst nicht verwertbare Ökostrommengen genutzt werden. Über die Bedingungen zu deren Nutzung ist der Umwelt- und Energieausschuss regelmäßig zu informieren.

2.4. Maßnahmen im Bereich kommunaler Liegenschaften

  • Im Bereich kommunaler Liegenschaften sind zur Errichtung von Neubauten die aktuell geltenden EnEV Energiekennzahlen um 20 Prozent zu unterschreiten. Eine Kostenberechnung zwischen vorgegebenen Kennwerten und den zu unterschreitenden Kennwerten ist zu vergleichen und abzuwägen. In begründeten Ausnahmefällen, etwa aus Forderungen der Stadtbildsatzung, der Stadtsanierung, erheblicher Kostensteigerung, etc. sollen Abweichungen zugelassen werden.
  • Grundsätzlich sollen für Altbausanierungen aber Energiekennwerte festgelegt werden, die dem Neubau-Standard entsprechen. Die Vorgaben der aktuell geltenden EnEV sind umzusetzen oder zu unterschreiten.
  • Bei der Sanierung und bei Neubauten sind grundsätzlich umweltschonende und ökologische Baustoffe zu verwenden. Nur Baustoffe mit dem Öko-Label „Der Blaue Engel“ sind einzusetzen, in begründeten Einzelfällen kann davon abgewichen werden. Es sind nur Holzbaustoffe aus zertifizierter nachhaltiger Forstwirtschaft, mit dem FSC-Siegel zu verwenden.
  • Eine Aus- und Umrüstung öffentlicher Gebäude mit Solaranlagen ist anzustreben.

2.5. Maßnahmen im Bereich von Energiesteuerungsmaßnahmen

  • Gemeinsam mit den Vereinigten Stadtwerken GmbH und den Stadtwerken Bad Oldesloe ist das Energieberatungsangebot für Privatpersonen, Gewerbetreibende und Landwirte durch das Klimaschutzmanagement auszubauen. Verschiedenste Fördermöglichkeiten sollen den Bürgerinnen und Bürgern bekannt gemacht werden.

2.6. Maßnahmen im Bereich Verkehrsplanung

  • Bei der Konzeption von neuen Baugebieten ist eine Mischkultur aus Wohnraum, Arbeitsplatz und Erholungsraum anzustreben, damit verkehrsaufwendige weite Wege vermieden werden und eine verkehrsreduzierende Siedlungsstruktur verwirklicht wird.
  • Beim Neubau, Ausbau und Umbau innerstädtischer Hauptverkehrsstraßen stehen die Anforderungen des Emissionsschutzes, des ÖPNV sowie der für Fußgänger und Radfahrer an erster Stelle.
  • Es sind verstärkte Anstrengungen zur Verkehrslenkung im Nahbereich anzustreben.
  • Im Bereich der Mobilität sind innovative und alternative Antriebstechniken auszubauen. Dabei ist der ÖPNV, als auch der Individualverkehr durch gezielte Maßnahmen zu fördern.

2.7. Maßnahmen im Bereich der Beschaffung

  • Der Einsatz von energieintensiven Produkten wie Aluminium und PVC ist weitestgehend zu vermeiden.
  • Ein Verzicht auf FKW-haltige Produkte ist vorgegeben. Auch teilhalogenierte Produkte, sollen soweit wie möglich einbezogen werden.
  • Für sämtliche Verwaltungsgebäude ist recyceltes Kopierpapier zu verwenden. Papierprodukten müssen mit dem „Der Blaue Engel“ Öko-Label ausgezeichnet sein.

2.8. Selbstverpflichtung der Verwaltungsangestellten und politischen Vertretern

  • Green IT. Der Austausch von elektronischen Geräten erfolgt unter Berücksichtigung der höchsten Energieeffizienzklasse.
  • Beim Verlassen des Büros für längere Gesprächstermine oder Termine außerhaus, sind die manuelle Beleuchtung und der Bildschirm von den Mitarbeitern auszuschalten.
  • An jedem Arbeitsplatz ist eine Steckdosenleiste für die Stromlosschaltung des Arbeitsplatzes zu installieren.
  • An die Mitarbeiter der städtischen Verwaltung wird appelliert, einfache Strecken von weniger als 2,5 Kilometern, innerhalb des Stadtgebietes mit dem Dienstfahrrad zurückzulegen.
  • Zur Mülltrennung sind in jeder Küche einheitliche Mülltrennungssysteme für die Mitarbeiter aufzustellen. Der Papierkorb an den Arbeitsplätzen ist nur für das Recycling von Papier zu nutzen.
  • Bei Sanierungen und Erstellung von Büroräumen der Verwaltung, sind LED-Lampen mit automatischer Lichtsteuerung und Präsenzmeldern nachzurüsten.

2.9. Der Neuschaffung von Wald

  • Unter Berücksichtigung landschaftsplanerischer Aspekte wird angestrebt, den Anteil der Waldfläche im Stadtgebiet zu erhöhen. Die kontinuierliche Erhöhung des Waldanteils in Bad Oldesloe soll durch Aufforstungsmaßnahmen, Anpflanzung von Feldgehölzen sowie durch Einzelbaumpflanzungen erreicht werden.