Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 118 der Stadt Bad Oldesloe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Das Stadthaus ist auf Grund der Corona-Pandemie und zur Verhinderung größerer Menschenansammlungen nur nach telefonischer Terminabsprache mit Frau Müller unter 04531 504-430 oder per E-Mail:
angelika.mueller@badoldesloe.de zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu elektronisch, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
In dieser Zeit wird außerdem im Sachbereich Stadtentwicklung, Ebene 9, Zimmernummern 9.01–9.06 während der Dienststunden Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Termine außerhalb dieser Zeiten zu vereinbaren.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind neben dem Entwurf des Landschaftsplanes verfügbar; die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.
Art der vorhandenen Information | Urheber | Thematischer Bezug |
---|---|---|
Allgemeine Baugrundbeurteilung, orientierende Schadstofferkundung Baugrunderkundung | Dipl.-Ing. Jan Kuhrau (28. März 2017) | Baugrunderkundung |
Abschlussbericht historische Erkundung und orientierende Untersuchung | Hanseatisches Umweltkontor (9. Januar 2020) | Altlastuntersuchung |
Ergänzende Bodenuntersuchungen der Uferzone (Nr. 33 und 34) | Hanseatisches Umweltkontor (8. Dezember 2020) | Altlastuntersuchung |
Bestand Biotop- und Nutzungstypen sowie Eingriffe | PROKOM GmbH (8. März 2021) | Natur und Landschaft |
Faunistische Potenzialanalyse, FFH- und Artenschutzprüfung | BBS Büro Greuner-Pönicke (17. März 2021) | Artenschutz |
Entwässerungskonzept |
PROKOM GmbH (16. März 2021) | Schmutz- und Niederschlagswasser |
Lärmtechnische Untersuchung (B 58) | M+O Immissionsschutz (6. Februar 2014) | Lärmtechnische Untersuchung |
Schalltechnische Untersuchung | M+O Immissionsschutz (9. März 2021) | Schalltechnische Untersuchung |
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet unter www.badoldesloe.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Bad Oldesloe den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.
Bad Oldesloe, 09.09.2021
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
Siegel
gez. Lembke