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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Ausgleichsflächen

Ausgleichsflächen dienen dazu, Eingriffe in den Naturhaushalt, die z. B. durch städtebauliche Entwicklungen entstanden sind, auszugleichen. Hierbei werden Flächen von der Stadt erworben, die innerhalb eines Grünzuges von vorhandenen Biotopflächen liegen. Auf diesen Flächen werden Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt, indem Biotope wie Teiche, Weideland oder Waldflächen geschaffen werden. Mit der ökologischen Aufwertung der Ausgleichsflächen wird ein Biotopverbundsystem geschaffen, das Pflanzen und Tieren neue Lebensräume erschließt.

Was sind Eingriffe in den Naturhaushalt?

Eingriffe in Natur und Landschaft entstehen beispielsweise durch den Bau von Gebäuden oder Straßen. Bodenflächen werden versiegelt und Landschaftselemente wie Bäume oder Wiesen werden zerstört. Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt vor, dass diese Eingriffe möglichst vollständig ausgeglichen werden müssen. Dies gilt für Privatpersonen, Unternehmen und auch für Gemeinden im Rahmen ihrer Bauleitplanung.

Wie werden die Ausgleichsflächen in Bad Oldesloe verwaltet?

Seit 2010 gibt es in Bad Oldesloe ein Ausgleichsflächenkataster. Der Sachbereich Stadtentwicklung verwaltet die Ausgleichsflächen. In dem Ausgleichsflächenkataster sind Angaben zur Größe und Lage der Flächen sowie zu den Entwicklungszielen angegeben. Neben der Herstellung der Biotopflächen wird ein Pflegeplan entwickelt, um den langfristigen Erhalt der Biotope auf den Ausgleichsflächen zu gewährleisten.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
  • Baugesetzbuch (Bundesbaugesetz - BauGB)
  • Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG)