Die Stadt beschließt die Aussetzung der Elternbeiträge nun auch für die nachschulische Betreuung für April 2020
Die Verwaltung hatte die Träger der Oldesloer Kindertagesstätten bereits Ende März informiert, dass die Elternbeiträge für den Monat April nicht eingezogen werden müssen. Gleiches soll jetzt auch für die Elternbeiträge für die nachschulischen Betreuungsangebote an den Oldesloer Grundschulen Stadtschule, Grundschule West und Klaus-Groth-Schule gelten.
Bereits gezahlte Beiträge für den Monat April 2020 sollen den Eltern erstattet werden.
Den Ausgleich der fehlenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen bei den Einrichtungsträgern muss die Stadt zunächst finanzieren. Das Land hat den Kommunen allerdings Ausgleichszahlungen für die fehlenden Elternbeiträge in Aussicht gestellt. Inwieweit diese auskömmlich sein werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig offen.