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Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen

Nr. 99088011039000

Schülerbeförderung

Informationen für die Beantragung einer Schülerfahrkarte

Um die Fahrkarte pünktlich zum Schuljahresbeginn 2024/25 in der Schule zu erhalten, muss der Antrag (ab Mai 2024 möglich) bis spätestens 30. Juni 2024 online gestellt werden.

Allgemeines

  • Die Übernahme der Schülerbeförderungskosten regelt sich nach § 114 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit der geltenden Satzung des Kreises Stormarn vom 18.12.1995, in Kraft getreten mit Datum vom 1.8.2013.
  • Ein Anspruch auf eine Kostenübernahme seitens des Schulträgers und des Kreises Stormarn zur Beförderung innerhalb von Bad Oldesloe besteht nicht.
  • Der kürzeste verkehrsübliche Weg zu der zuständigen Grundschule muss weiter als 2 km, bei anderen Schularten (bis Klassenstufe 10) zur nächstgelegenen Schule weiter als 4 km und nicht in der geschlossenen Ortschaft von Bad Oldesloe sein.
  • Bei dem Besuch einer entfernter gelegenen Schule werden nur die Kosten bis zur zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule anerkannt. Gegebenenfalls ist dann auf eigene Kosten aufzustocken.
  • Die Möglichkeit zur Übernahme von Schülerbeförderungskosten besteht nur bis zum Abschluss der 9. Klasse bzw. bis einschließlich der 10. Klassenstufe.
  • Rechtsansprüche auf bestimmte Leistungen können gegen den Schulträger oder den Träger der Schülerbeförderung nach den schulrechtlichen Bestimmungen nicht geltend gemacht werden.
  • Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat als zentrale Stelle die Sachbearbeitung übernommen. Die Bearbeitung erfolgt ausnahmslos digital über ein Online-Antragsverfahren. Einen Antrag als Papierversion gibt es nicht mehr.

Informationen für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 11

https://www.hvv.de/de/schule

Online-Antrag und weitere Informationen

https://www.ticket-olav.de/

Kontakt

Rechtsgrundlage

§ 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).