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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

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Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

Nr. 99012004023000

Eine Baulast ist eine auf einem dienenden (belasteten) Grundstück ruhende öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu einem dieses Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, häufig zugunsten eines anderen (begünstigten) Grundstücks.

Die Baulast dient überwiegend dazu, öffentlich-rechtliche Hindernisse, die einem Bauvorhaben entgegenstehen, aus dem Wege zu räumen und die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung auf Dauer zu schaffen und zu sichern.

Auch Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte können per Baulast gesichert werden.

Baulasten werden freiwillig durch eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgegeben. Die Unterschrift muss entweder beglaubigt oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet werden oder vor ihr anerkannt werden.

Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam. Die Erklärung und die Eintragung wirken auch gegenüber dem Rechtsnachfolger/in.

Baulasten gehen durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht wird erklärt, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Die Bauaufsichtsbehörde hat die Baulast dann zu löschen.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Baulastenverzeichnis einsehen und Abschriften gegen Zahlung einer Gebühr erhalten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es wird ein Eigentumsnachweis oder eine Vollmacht benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Baugebührenverordnung (BauGebVO) an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage