Seiteninhalt

Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Feuerwehr

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Alle

Wohnungssicherung Beratung

Nr. 99107024018000

Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist, Menschen in besonders schwierigen Situationen/Notlagen zu helfen.

Leistungsbeschreibung

Soweit wohnungslose Personen über keine Einkünfte verfügen, können den Lebensunterhalt sichernde Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in Anspruch genommen werden.

Sofern darüber hinaus besondere soziale Sozialschwierigkeiten vorliegen, die in Verbindung mit besonderen Lebensverhältnissen (wie z.B. eine fehlende Wohnung) stehen, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII. Hierzu gehören insbesondere aber auch Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.

Was sollte ich noch wissen?

Beratung bei Fragen zur Obdachlosigkeit erhalten Sie auch bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.

Rechtsgrundlage