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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

350.0 Satzung der Volkshochschule Bad Oldesloe

Aufgrund des Paragraphen 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe am 19.11.2018 folgende Satzung der Volkshochschule Bad Oldesloe erlassen:

§ 1 Rechtsstatus

Die Volkshochschule Bad Oldesloe ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Bad Oldesloe.

§ 2 Aufgaben

(1) Die Volkshochschule hat die Aufgabe, Erwachsenen und Heranwachsenden diejenigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die erforderlich sind, um sich unter den gegenwärtigen und für die Zukunft zu erwartenden Lebensbedingungen in allen Bereichen einer freiheitlich rechtsstaatlich geordneten Gesellschaft zurechtfinden zu können. Dazu bietet die Volkshochschule Hilfen für das Lernen, für die Orientierung und Urteilsbildung und für die Eigentätigkeit.

(2) Die Volkshochschule ist konfessionell und parteipolitisch unabhängig.

§ 3 Verwaltung der Volkshochschule

Die Verwaltungsaufgaben der Volkshochschule werden von der Geschäftsstelle der Volkshochschule bei der Stadtverwaltung Bad Oldesloe wahrgenommen.

§ 4 Leitung der Volkshochschule

Die Volkshochschulleitung ist zuständig für die pädagogische und organisatorische Leitung der Volkshochschule. Zu diesem Zweck sind der VHS-Leitung insbesondere die folgenden Aufgaben zugewiesen:
a) die Aufstellung des VHS-Angebotes und der Projekte
b) die Aufstellung des Haushaltsentwurfs
c) die Auswahl und Verpflichtung der Lehrkräfte
d) die Verfügung über die im Haushaltsplan für die Volkshochschule bereitgestellten Mittel
e) die Vereinbarung der Honorare nach Maßgabe der Honorarordnung der Volkshochschule
f) die Ermäßigung und der Erlass von Teilnehmerentgelten nach Maßgabe der Entgeltordnung der Volkshochschule
g) die Weiterbildung der Beschäftigten der Volkshochschule
h) die Öffentlichkeitsarbeit
i) die Leitung der Geschäftsstelle

§ 5 Zuständigkeiten

(1) Der für Bildungsfragen verantwortliche städtische Ausschuss ist zuständig für die Volkshochschularbeit. Er fördert die Zusammenarbeit mit der Stadtverordnetenversammlung und der Stadtverwaltung durch:
a) die Beratung über richtungsweisende Änderungen innerhalb des VHSAngebotes
b) die Einschaltung von Sachverständigen im Bedarfsfall
c) Anregungen für die Arbeit der Volkshochschule

(2) Die VHS-Leitung nimmt mit beratender Stimme nach Abstimmung mit dem Bürgermeister an den Sitzungen teil.

§ 6 Lehrkräfte

(1) Die Lehrkräfte üben ihre Tätigkeit bei der Volkshochschule grundsätzlich nebenberuflich aus.

(2) Den Lehrkräften wird die Freiheit der Lehre garantiert.

(3) Die Lehrkräfte erhalten ihre Honorare nach den Bestimmungen der Honorarordnung der Volkshochschule.

(4) Die Volkshochschulleitung soll jährlich mindestens einmal eine Versammlung der Lehrkräfte einberufen.

§ 7 Teilnahme

(1) Die Veranstaltungen der VHS sind i.d.R. ab 16 Jahren zugänglich. Die Volkshochschulleitung kann für einzelne Veranstaltungen ein niedrigeres Mindestalter festsetzen.

(2) Die Anmeldung bzw. Zulassung zur Teilnahme an VHS-Veranstaltungen kann vom Nachweis sachlich gebotener Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Dies regelt die Volkshochschulleitung im Einvernehmen mit der jeweiligen Lehrkraft.

(3) Nach Beendigung einer VHS-Veranstaltung wird den Teilnehmenden auf Anfrage eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

(4) Das Nähere hierzu bestimmen die Teilnahmebedingungen der VHS.

§ 8 Teilnehmerentgelte

Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule wird in der Regel ein Teilnehmerentgelt erhoben. Das Nähere hierzu bestimmt die Entgeltordnung der Volkshochschule.

§ 9 Datenschutzbestimmungen

(1) Verantwortlichkeit für den Datenschutz: Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ist die Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe (nachfolgend „VHS“ oder „wir“ genannt).

(2) Verwendung personenbezogener Daten
a) Pflichtangaben: Die im Anmeldeformular abgefragten Daten werden zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Vertragserfüllung verwendet. Hierbei wird zwischen zwingend anzugebenden Daten (durch Sternchen gekennzeichnet) und freiwillig anzugebenden Daten unterschieden. Ohne die zwingend anzugebenden Daten (Name, Adresse, Geburtsjahr) kann kein Vertrag geschlossen werden. Das Geburtsjahr erheben wir, um sicherzustellen, dass die Volljährigkeit gegeben ist, bzw. bei Minderjährigkeit etwaige Vorkehrungen zu treffen. Für besondere Kurse, z. B. Babykurse, kann die Angabe des Geburtsdatums zwingend erforderlich sein.
b) Freiwillige Angaben: Die Abfrage der Festnetz- bzw. Mobilfunknummer sowie der E-Mailadresse erfolgt in unserem berechtigten Interesse, um unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Kursänderungen unmittelbar kontaktieren zu können. Auch die weiteren freiwilligen Angaben werden zur Vertragsdurchführung verwendet. Durch Angabe von IBAN, Name und Vorname des Kontoinhabers kann uns ein Lastschriftmandat erteilt werden. Ist der Vordruck für das Lastschriftmandat abtrennbar, muss darauf zur Zuordnung nochmals der vollständige Name und die Adresse angegeben werden. Die freiwilligen Zusatzangaben dienen ebenfalls der Durchführung des Lastschriftmandats. Wenn uns die zwingend erforderlichen Bankdaten nicht bereitgestellt werden, erfolgt keine Lastschrift und der Kursbeitrag muss seitens der Teilnehmerin oder des Teilnehmers anderweitig veranlasst werden.
Sämtliche seitens der Teilnehmerin oder des Teilnehmers bereitgestellten Daten werden elektronisch gespeichert. Die hierdurch entstehenden Datenbanken und Anwendungen können durch von uns beauftragte IT-Dienstleister betreut werden. Die Bereitstellung von Daten durch unsere Teilnehmenden ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Die Nichtangabe von freiwilligen Daten hat keine Auswirkungen.

(3) Weitergabe von Daten: Wir geben Namen, E-Mailadresse und – soweit angegeben – Telefonnummer, an die jeweilige Lehrkraft zur Vorbereitung und Durchführung des Kurses weiter. Dies umfasst auch die Kontaktaufnahme bei Änderungen. Für die Teilnahme an zertifizierten Prüfungen und Abschlüssen (z. B. Cambridge- oder Telc-Sprachprüfungen, IHK-Prüfungen, Xpert, Finanzbuchhalter, Schulabschlüssen) leiten wir die hierzu erforderlichen Daten an die Prüfungsinstitute weiter. Diese Übermittlungen dienen der Vertragserfüllung.
Für die Teilnahme an Bundesmittelkursen müssen wir den Teilnehmernamen und erforderliche Kontaktdaten an die zuständige Bundesbehörde weitergeben. Ferner kann bei Landesmittelkursen und solchen, die durch andere Auftraggeber gefördert werden, eine Übermittlung an die zuständigen Landesbehörden bzw. an die zuständigen Auftraggeber erforderlich sein. Diese Übermittlungen beruhen auf einer rechtlichen Verpflichtung.

(4) Kontaktaufnahme: Wenn Personen uns eine Nachricht senden, nutzt die VHS die angegebenen Kontaktdaten zur Beantwortung und Bearbeitung des Anliegens. Die Bereitstellung der Daten erfolgt abhängig von dem Anliegen und der Stellung als Interessent oder Kursteilnehmer/in zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen bzw. zur Vertragserfüllung.

(5) Speicherdauer und Löschung: Nach Vertragsabwicklung werden die personenbezogenen Daten gelöscht sofern keine Archivübernahme nach Landesarchivgesetz erfolgt. In diesem Fall werden diese Daten bis zu 10 Jahre aufbewahrt. Teilnehmerdaten werden für jegliche andere Verwendung außer ggf. zulässiger Eigenwerbung gemäß § 7 Abs. 3 UWG gesperrt. Mitgeteilte Bankdaten werden nach Widerruf der Einzugsermächtigung, erfolgreicher Bezahlung des Kursbeitrags gelöscht bzw. bei Dauerlastschriftmandaten 36 Monate nach letztmaliger Inanspruchnahme.
Daten, die uns im Rahmen der Nutzung unserer Kontaktdaten bereitgestellt werden, werden gelöscht, sobald die Kommunikation beendet beziehungsweise das Anliegen vollständig geklärt ist und diese Daten nicht zugleich zu Vertragszwecken erhoben worden sind. Kommunikation zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen wird für die Dauer der jeweiligen Verjährungsfrist gespeichert.

(6) Rechte: Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben jederzeit das Recht, kostenfrei Auskunft über die bei der Volkshochschule Bad Oldesloe gespeicherten Daten zu erhalten, unrichtige Daten zu korrigieren sowie Daten sperren oder löschen zu lassen. Ferner können unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Datenverarbeitungen widersprechen und ihre Daten durch uns auf jemand anderen übertragen lassen. Weiterhin besteht das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
Die Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten lauten:
Datenschutzbeauftragte/r Kreis Stormarn
Stabsbereich 83
Datenschutz für die ITV-Trägerkommunen
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
Tel: 04531 160-1583

§ 10 Hausordnung und Haftung

(1) Die in den Lehrgebäuden geltenden Hausordnungen sind von allen Personen, die die Gebäude sowie die dazugehörigen Neben- und Außenflächen betreten, verbindlich einzuhalten.

(2) Für Personen- und Sachschäden leistet die Stadt bei Veranstaltungen in städtischen Gebäuden im Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes Ersatz. Eine weitergehende Haftung wird von der Stadt Bad Oldesloe nicht übernommen.

§ 11 Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft; gleichzeitig tritt die Satzung der Volkshochschule Bad Oldesloe vom 03.08.1998 außer Kraft.

Bad Oldesloe, 10.12.2018
Jörg Lembke
Bürgermeister