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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

350.3 Honorarordnung der Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe


Lesefassung der Honorarordnung der Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe vom 26.01.2005, in Kraft getreten am 03.02.2005 einschließlich:

  1. Änderung der Honorarordnung der Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe vom 26.06.2013, in Kraft getreten am 01.08.2013
  2. Änderung der Honorarordnung der Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe vom 05.12.2022, in Kraft getreten am 01.01.2023

Stand der Lesefassung: 01/2023

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe hat am 24.01.2005 folgende Honorarordnung für die VHS der Stadt Bad Oldesloe erlassen:

§ 1 Honorare

(1) Für die Leitung von Veranstaltungen der Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe wird grundsätzlich ein Honorar gezahlt.
In Sonderfällen können einzelne Veranstaltungen kostenfrei durchgeführt werden.

(2) Der Honorarsatz für allgemeine Kurse beträgt 25,00 € je Unterrichtsstunde (45 Minuten). Für spezielle Veranstaltungen (z.B. Veranstaltungen zur beruflichen Weiterbildung, Bildungsurlaubsveranstaltungen, Veranstaltungen im Auftrage Dritter, Kooperationsveranstaltungen), können höhere oder niedrigere Honorare festgesetzt werden.

(3) Für Veranstaltungen im Rahmen von Vortragsreihen und für Einzelveran-staltungen wird ein Mindesthonorar von 40,00 € und ein Höchstsatz von 125,00 € gezahlt. Ausnahmen sind zulässig.

(4) Für vereinbarte, aber mangels Beteiligung nicht zustande gekommene Veranstaltungen kann das Honorar für eine Doppelstunde gezahlt werden.

(5) Für die pädagogische Leitung von Exkursionen und Studienreisen können Honorare von 25,00 € bis 150,00 € pro Tag gezahlt werden. Bei Studienreisen ist die Vereinbarung eines Pauschalbetrages möglich.

(6) Die auswärtigen Kursleiter/innen und Referenten/innen erhalten auf Antrag eine Entschädigung für entstandene Fahrtkosten in jeweiliger Höhe der an Mitarbeiter/in-nen des öffentlichen Dienstes nach den Reisekostenbestimmungen gezahlten Kilometerpauschale oder in Höhe der entsprechenden Tarife der Deutschen Bahn AG (2. Klasse).

§ 2 Inkrafttreten

- siehe Honorarordnung und Änderungen gemäß Seite 1

Bad Oldesloe, 26.01.2005

Tassilo von Bary Dienstsiegel
Bürgermeister