Seiteninhalt

Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Telefonverzeichnis

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Alle

Straßen - Widmung

Wird eine Straße neu gebaut, ist sie im rechtlichen Sinne grundsätzlich eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Auch die Straßen in neuen Baugebieten sind zunächst Privatstraßen. Es sollen jedoch durch Bund, Länder und Gemeinden öffentliche Straßen zur Verfügung gestellt werden, also sollen aus privaten Straßen öffentliche Straßen gemacht werden. Dies geschieht durch die Widmung.

Die Widmung ist eine Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer „öffentlichen Straße“ erhalten. Die Widmung wird durch die Stadt Bad Oldesloe verfügt und öffentlich bekannt gemacht. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßengruppe (beispielsweise eine Ortsstraße, ein Wirtschaftsweg oder eine sonstige öffentliche Straße) eingestuft. In der Widmung kann auch geregelt werden, dass Verkehrsflächen nur eingeschränkt öffentlich genutzt werden (Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).

Wenn Sie eine öffentliche Fläche „über den Gemeingebrauch hinaus“ beispielsweise zum Aufstellen von Waren oder für das Verteilen von Flyern, nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungsgenehmigung der Stadt Bad Oldesloe.

Rechtsgrundlage

Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein