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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Was erledige ich wo?

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Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben

Nr. 99001003004000

Umweltsch(m)utz muss doch nicht sein – oder?

Gartenmüll gehört nicht über den Zaun

Gartenabfälle ersticken die ursprüngliche und typische Pflanzenwelt. Die natürlichen Standortbedingungen an der betroffenen Stelle werden durch die nährstoffreichen Abfälle entscheidend verändert. Anstelle der ursprünglichen Pflanzen breiten sich höher wüchsige Arten wie Brennnessel, Goldrute und Giersch aus, die an einen hohen Stickstoffgehalt des Bodens besonders gut angepasst sind. Niedrig wüchsige Arten der Krautzone wie Buschwindröschen, Scharbockskraut und Veilchen werden unterdrückt.

Die Abfälle können Samen von Gartenblumen oder ausländischen Zierpflanzen enthalten. Wenn diese keimen, können sie auch die umgebenden heimischen Kräuter verdrängen. Dies gilt beispielsweise für Rudbeckien, Gilbweiderich, Goldrute oder Quecke. Langfristig kann dies zu einer Beschränkung des Nahrungsangebotes für Vögel und Insekten führen.

Gartenabfälle dürfen nicht im Wald oder auf andere Freiflächen entsorgt werden.

Hier können Gartenabfälle entsorgt werden

  • Kompost im eigenen Garten
    Jeder, der einen Garten hat, sollte auch die Möglichkeit des Kompostierens nutzen. Schon auf einer Fläche von 2 m² kann aus Küchenabfällen, Laub, Strauchwerk und Rasenschnitt wertvollen Humus gewonnen werden.
    Die mineralstoffreiche Komposterde ersetzt damit Dünger und Torf im Garten.
  • Biotonne
    Die Abfallwirtschaft Südholstein GmbH stellt „Biotonnen“ zur Verfügung.
    AWSH – Abfallwirtschaft Südholstein – Abfallsäcke
  • Annahmestelle für größere Mengen
    Bei größeren Mengen bieten die Recyclinghöfe eine angemessene Entsorgungsmöglichkeit
    https://www.awsh.de/recyclinghoefe/bad-oldesloe/

An wen muss ich mich wenden?

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Service Stadtsauberkeit

Stadtsauberkeit in Bad Oldesloe

Haben Sie sich nicht schon mal über überquellende Papierkörbe, wilde Müllecken und Plakatierungen sowie herrenlose Fahrräder oder im Allgemeinen über das Thema Stadtsauberkeit geärgert?

Dann wenden Sie sich bitte an das Service-Telefon Stadtsauberkeit

04531 504-504 (Anrufbeantworter)

oder füllen das Formular aus.

Der Anrufbeantworter wird einmal am Tag abgehört.
Die Hinweise werden kurzfristig an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Meldung zur Stadtsauberkeit

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