Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Als Wahlhelfer freiwillig melden
Nr. 99128008104000Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Egal, ob Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kommunal- oder Bürgermeisterwahl, wir sind immer auf der Suche nach engagierten Personen, die uns bei der Durchführung der Wahlen unterstützen.
Wenn Sie Demokratie live erleben und unterstützen wollen, sind Sie herzlich eingeladen, sich als ehrenamtliche Wahlhelferin bzw. erhrenamtlicher Wahlhelfer bei uns zu melden. Der Einsatz als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer wird belohnt. Je nach Wahl und Funktion wird eine Entschädigung in Höhe von 40 bis 60 € gezahlt.
Sie haben noch nie in einem Wahlvorstand mitgearbeitet und wissen nicht, was am Wahltag zu tun ist?
Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Sie werden im Wahllokal von erfahrenen Mitgliedern des Wahlvorstandes eingewiesen. Die zuständigen städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besuchen die Wahllokale und stehen jederzeit telefonisch als Ansprechpartner zur Verfügung.
Welche Aufgaben kommen auf Sie zu?
- Prüfung der Wahlberechtigung
- Vermerk der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis
- Ausgabe der Stimmzettel
- Beaufsichtigung der Wahlkabinen und -urnen
- Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes sind am Wahltag in zwei Schichten eingeteilt.
Zur Stimmenauszählung ab 18 Uhr ist der gesamte Wahlvorstand anwesend.
Wer kann Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer werden?
- Europawahl, Bundestagswahl: Wahlberechtigte, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 3 Monaten seinen/ihren Wohnsitz im Wahlgebiet haben.
- Landtagswahl, Kommunalwahl, Bürgermeisterwahl und Bürgerentscheid: Wahlberechtigte, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 6 Wochen seinen/ihren Wohnsitz im Wahlgebiet haben.
Sie haben Lust, uns künftig zur Seite zu stehen, dann füllen Sie dazu einfach unser Wahlhelfer-Formular aus.
Wir freuen uns auf Sie.