Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Alters- und Ehejubiläum Ehrung
Nr. 99035001066000Seit Jahrzehnten pflegt die Stadt Bad Oldesloe die Tradition, ihre älteren Bürgerinnen und Bürger durch Gratulationen zu Geburtstagen bzw. Ehejubiläen zu ehren.
Unsere Bürgerworthalterin bzw. der Bürgermeister nehmen dies gern zum Anlass einen persönlichen Gratulationsbesuch abzustatten, soweit es gewünscht wird. Es erfolgt ca. 4 Wochen vor dem jeweiligen Ereignis eine schriftliche Abfrage durch das Sekretariat des Bürgermeisters.
Gratuliert wird zum 90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag.
Bei Ehejubiläen wird zum 50., 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläum gratuliert.
Zu Grunde liegt das Datum der standesamtlichen Trauung. Hier sind wir auf die Mitwirkung der Angehörigen bzw. den Beteiligten selbst angewiesen. Nicht in allen Fällen sind diese Daten im Bürgerbüro erfasst bzw. bei einer hinterlegten Auskunftssperre nach Bundesmeldegesetz werden die Daten nicht übermittelt. Auch wenn Sie einer Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz widersprochen haben, werden diese nicht übermittelt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, informieren Sie sich gerne ca. 6 Wochen vor dem Ereignis im Bürgerbüro.
Neu ab Februar 2024
Eine Weitergabe der Daten an die Presse erfolgt nicht mehr durch die Stadt Bad Oldesloe. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt ausschließlich auf der Website der Stadt Bad Oldesloe.
Hier wird das jeweilige Ereignis nach vorheriger Zustimmung der Jubilare für den Monat des Geburtstages bzw. des Ehejubiläums veröffentlicht.
Gratulationen
Jubiläen im Dezember 2024
90. Geburtstag
7. Dezember: Liselot Reimers
16. Dezember: Ilse Friese
Die Stadt Bad Oldesloe gratuliert allen Jubilaren – auch allen, die hier nicht genannt werden möchten – recht herzlich und wünscht für die Zukunft alles Gute, Gesundheit und Erfüllung im weiteren Leben.
020.0 Richtlinien für Ehrungen, Ehrengaben und Zuwendungen im Einzelfall der Stadt Bad Oldesloe
020.0 Richtlinien für Ehrungen, Ehrengaben und Zuwendungen im Einzelfall der Stadt Bad Oldesloe
Lesefassung der Richtlinien für Ehrungen, Ehrengaben und Zuwendungen im Einzelfall der Stadt Bad Oldesloe vom 1.3.2017 einschließlich
2. Änderung der Richtlinie für Ehrungen, Ehrengaben und Zuwendungen im Einzelfall vom 27.2.2018
3. Änderung der Richtlinien für Ehrungen, Ehrengaben und Zuwendungen im Einzelfall vom 27.2.2024
Stand der Lesefassung: 02/2024
A Allgemeines
Im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel werden nach Maßgabe dieser Richtlinie geehrt bzw. erhalten Ehrengaben oder Zuwendungen im Einzelfall
- Personen, die sich besondere Verdienste um die Stadt Bad Oldesloe erworben haben,
- Altersjubilare ab dem 90. Geburtstag, Ehe- und Geschäftsjubilare ab dem 50. Ehe- bzw. Geschäftsjubiläum,
- Stadtverordnete, bürgerliche Mitglieder in den Ausschüssen und Beiratsmitgliedern
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt ab dem 25. Dienstjubiläum, bei wichtigen anderen Anlässen und in Trauerfällen
- ortsansässige Vereine und Verbände bei besonderen Anlässen
- Vertreter/innen der Partnerstädte
- Vereine, Verbände oder Personen im Einzelfall unter sozialen Gesichtspunkten,
- Vereine, Verbände oder Personen in besonderen Einzelfällen.
Ein Rechtsanspruch wird durch diese Richtlinien nicht begründet.
B Anwendungsbereich und Verfahrensweise
- Ehrungen von Personen, die sich um die Stadt Bad Oldesloe verdient gemacht haben
Anwendungsbereich
1.1. Ehrungen von verdienten Personen durch die Stadt Bad Oldesloe für hervorragende Leistungen auf wissenschaftlichem, sozialem, kulturellem und sportlichem Gebiet
1.2. Ableben einer Person, die sich durch hervorragende Leistungen auf wissenschaftlichem, sozialem, kulturellem und sportlichem Gebiet um die Stadt Bad Oldesloe verdient gemacht hat (sofern bekannt)
Verfahrensweise
1.1. Über den Einzelfall, die Form der Ehrung und die Art des Präsents entscheidet jeweils die Bürgerworthalterin/der Bürgerworthalter mit der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister.
1.2. Nachruf im Stormarner Tageblatt, in den Lübecker Nachrichten (Stormarn Teil), im Markt. - Ehrungen von Jubilaren
Anwendungsbereich
2.1. 90., 95., 100. und jeder weitere Geburtstag
2.2. 50., 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläum
2.3. 50., 75., 100. und jedes weitere 50-jährige Geschäftsjubiläum sowie Geschäftseröffnung und sonstigen ehrungswürdigen Anlässen (sofern bekannt)
Verfahrensweise
2.1 Glückwunschschreiben, Blumenstrauß
2.2 Glückwunschschreiben, Blumenstrauß
2.3 Glückwunschschreiben, anlassbezogen: Blumenstrauß oder Präsent - Ehrungen von Stadtverordneten, bürgerlichen Mitgliedern in den Ausschüssen sowie Beiratsmitgliedern
Anwendungsbereich
3.1 Nach jeder vollen Wahlzeit
3.2 Ausscheiden einer/eines Stadtverordneten im Laufe der Wahlzeit
3.3 Ableben einer/eines Stadtverordneten oder eines bürgerlichen Mitglieds eines Ausschusses
3.4 Ableben einer/eines ehemaligen Stadtverordneten oder eines bürgerlichen Mitglieds eines Ausschusses, wenn er/sie zwei volle Wahlzeiten für die Stadt tätig war
3.5 Ableben einer ehemaligen Bürgerworthalterin oder eines ehemaligen Bürgerworthalters
Verfahrensweise
3.1 Ein angemessenes Geschenk
3.2 Blumenstrauß
3.3 Nachruf im Stormarner Tageblatt, in den Lübecker Nachrichten (Stormarn Teil), im Markt, Kondolenzschreiben, Spende (Kranz oder Geldbetrag)
3.4 Nachruf im Stormarner Tageblatt, in den Lübecker Nachrichten (Stormarn Teil) und im Markt
3.5 Nachruf im Stormarner Tageblatt, in den Lübecker Nachrichten (Stormarn Teil), im Markt - Ehrungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt
Anwendungsbereich
4.1. 25, 40 und 50-jähriges Dienstjubiläum
4.2. Bestandene Prüfung bei Aus- und Weiterbildung sowie Ernennung Beamter
4.3. Pensionierung bzw. Ausscheiden langjähriger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mindestens 10-jährige Tätigkeit bei der Stadt)
4.4. Eheschließung, Begründung Lebenspartnerschaft von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
4.5. Geburt eines Kindes bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
4.6. Ableben einer städtischen Mitarbeiterin oder eines städtischen Mitarbeiters oder der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
4.7. Ableben einer ehemaligen Bürgermeisterin oder eines ehemaligen Bürgermeisters nach Beendigung der Amtszeit sowie einer ehemaligen städtischen Mitarbeiterin oder eines ehemaligen städtischen Mitarbeiters soweit sie oder er bis zur Erreichung der Altersgrenze hier tätig war (sofern bekannt)
Verfahrensweise
4.1 Jubiläumszuwendung nach den gesetzlichen Bestimmungen, Blumenstrauß, Urkunde
4.2 Gratulationstermin beim der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister, Blumenstrauß
4.3 Blumenstrauß
4.4 Glückwunschschreiben und Blumenstrauß
4.5 Gratulationsschreiben
4.6 Nachruf, Kondolenzschreiben und Spende wie in Ziffer 3.3
4.7 Nachruf im Stormarner Tageblatt, in den Lübecker Nachrichten (Stormarn Teil), im Markt - Ehrungen und Zuwendungen an ortsansässige Vereine und Verbände
Anwendungsbereich
5.1. 50., 75., 100. und jedes weitere 25-jährige Vereins- bzw. Verbandsjubiläum
5.2. Auf Antrag können ortsansässige Vereine und Verbände bei besonderen Anlässen wie Kinderfesten, Turnieren, Meisterschaften etc. eine Ehrenzuwendung erhalten
Verfahrensweise
5.1 Glückwunschschreiben und Geldbetrag
5.2 Über den Einzelfall entscheidet die Bürgermeisterin/der Bürgermeister - Gastgeschenke an Vertreter/innen der Partnerstädte Bad Oldesloes
Anwendungsbereich
6.1. Bei wechselseitigen Besuchen anlässlich runder „Jubiläen“ der Verschwisterung
6.2. Bei anderen Besuchen städtischer Vertreter in einer der Partnerstädte
Verfahrensweise
6.1 Ein dem Anlass angemessenes Gastgeschenk, das die Stadt Bad Oldesloe würdig repräsentiert, bis zu einem Wert von 300 €. Über den Einzelfall entscheidet die Bürgerworthalterin/der Bürgerworthalter mit der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister.
6.2 Ein Gegenstand mit Bad Oldesloer Motiv. Über den Einzelfall entscheidet die Bürgerworthalterin/der Bürgerworthalter mit der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister. - Zuwendungen für soziale Zwecke
Auf Antrag können Vereine, Verbände oder Personen im Einzelfall Zuwendungen unter sozialen Gesichtspunkten erhalten Über den Einzelfall entscheidet die Bürgermeisterin/der Bürgermeister. - Zuwendungen in besonderen Einzelfällen
In besonderen Einzelfällen können Vereine, Verbände oder Personen Zuwendungen erhalten Über den Einzelfall entscheidet die Bürgermeisterin/der Bürgermeister. - Gesellen auf der Walz
Gesellen auf der Walz erhalten vom Bürgermeisterbüro pro Person ein „Taschengeld“ in Höhe von 20,00 € und den Eintrag des Dienstsiegels der Stadt Bad Oldesloe in ihr Wanderbuch.
C Ermächtigung
Der Wert der Zuwendungen soll, wenn nichts anderes bestimmt ist, den Betrag von 100 €, der Wert der Zuwendungen für Vereine und Verbände den Betrag von 150 € nicht übersteigen. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird ermächtigt, in diesem Rahmen die Beträge im Einzelfall festzusetzen.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird ermächtigt, die Wertgrenzen der allgemeinen Preisentwicklung entsprechend anzupassen.
Goldenes Buch
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister oder die Bürgerworthalterin/der Bürgerworthalter entscheiden über Eintragungen in das Goldene Buch der Stadt Bad Oldesloe.
D Gratulanten
Die Gratulationen werden durch die Bürgermeisterin/den Bürgermeister oder die Bürgerworthalterin/den Bürgerworthalter bzw. deren Stellvertreter vorgenommen.
Bad Oldesloe, 1. März 2017
Jörg Lembke
Bürgermeister