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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Was erledige ich wo?

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Anmeldung aus dem Ausland

Anmeldung aus dem Ausland

Welche Unterlage werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass (als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) beziehungsweise Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum aller anzumeldenden Personen.
    (Beim Personalausweis wird die Anschrift geändert; beim Reisepass und Kinderausweis/Kinderreisepass wird der Wohnort eingetragen)
  • Für Kinder, die noch keinen eigenen Identitätsnachweis besitzen, ist zur Anmeldung die Geburtsurkunde vorzulegen.
  • Wenn eine gemeinsame Sorge beider Elternteile für ein minderjähriges Kind besteht, wird eine Vollmacht des anderen Elternteils benötigt, aus der die Zustimmung zum Wohnsitzwechsel hervorgeht.
  • Wohnungsgeberbestätigung (externer Link, www.schleswig-holstein.de)

Zusätzlich, sofern Sie aus dem Ausland zuziehen und kein deutscher Staatsbürger sind:

    • gegebenenfalls Heiratsurkunde,
    • bei Kindern: Geburtsurkunde

Zusätzlich bei ausländischen Urkunden: Eine Übersetzung der Urkunden von einer staatlich anerkannten Übersetzerin/eines staatlich anerkannten Übersetzers (Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden)

Hinweise zum Ausfüllen und Drucken von PDF-Formularen

Welche Gebühren fallen an?

Keine Gebühren

Welche Fristen muss ich beachten?

Innerhalb von 14 Tagen nach Einzug.

Rechtsgrundlage