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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Bauaufsicht

Achtung

Am 1. September 2022 ist eine neue Landesbauordnung in Kraft getreten.
Bauanträge können nur mit den neu eingeführten Formularen angenommen werden.
Diese können Sie unter folgendem Link abrufbar:


Die wesentlichen Aufgaben der Bauaufsicht:

  • Bearbeitung von Bauanträgen und Vorbescheidsanträgen
  • Entgegennahme der Genehmigungsfreistellungen nach § 62 der Landesbauordnung (LBO) Schleswig-Holstein
  • Bearbeitung von Befreiungsanträgen und Abweichungsanträgen
  • Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WoEigG)
  • Eintragen von Baulasten und Führen des Baulastenverzeichnisses
  • Beratung und Information der am Bau beteiligten Personen
  • Überprüfung und Überwachung von baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung (z. B. im Rahmen von wiederkehrenden Prüfungen)
  • Erlass und Vollziehungen von Bauordnungsverfügungen (z. B. Baueinstellungen, Nutzungsuntersagungen, Baubeseitigungen)
  • Durchsetzung von Forderungen der Schornsteinfeger in Bad Oldesloe
  • Widerspruchsbearbeitung auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts
  • Führen des Bauaktenarchivs

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).

Wofür ist die Bauaufsicht zuständig?