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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Was erledige ich wo?

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Bewachungsgewerbe: Bestimmte Bewachungsaufgaben (Ladendetektive, Kontrollgänge im öffentlichen Raum, Türsteher) - Erlaubnis

Nr. 99050004000000

Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
  • Schutz vor Ladendieben,
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.

Voraussetzungen:

  • Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit,
  • Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechenden Sicherheiten,
  • Nachweis der persönlichen Sachkunde (Sachkundenachweis).

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihrer zukünftigen Betriebsstätte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis,
  • Führungszeugnis
  • Auskunft des Insolvenzgerichtes, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes,
  • Bescheinigung in Steuersachen der Gemeinde,
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (Vollstreckungsportal.de),
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
  • Auszug aus dem Handelsregister (bei jur. Personen)
  • Nachweis über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung bei der IHK,
  • Nachweis über ein ausreichendes Betriebsvermögen,
  • Nachweis über den Abschluss der erforderlichen Haftpflichtversicherungen.
Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person (zum Beispiel AG, GmbH, e. V.), sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person (mit Ausnahme der Personalpapiere) als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (Geschäftsführer, Vorstandsmitglied und Vorsitzende) bei der Antragstellung vorzulegen. Dasselbe gilt für Gesellschafter, die über 50 % und mehr des Stammkapitals halten oder die über 50 % der Stimmen oder mehr verfügen.

Welche Gebühren fallen an?

Je nach Beantragungsumfang und Gemeinde fallen unterschiedliche Gebühren beziehungsweise Kosten an. Diese liegen derzeit zwischen 150,00 und 550,00 Euro (gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

Rechtsgrundlage

  • § 34a Gewerbeordnung (GewO),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.2.1 - VwGebV.