Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
Nr. 99050004005000Die gewerbsmäßige Bewachung ist erlaubnispflichtig. Unter Bewachung i.S. des § 34a der Gewerbeordnung (GewO) versteht man die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit. Die unter den Begriff "Bewachung" fallenden konkreten Tätigkeiten sind breit gefächert. Dazu gehören u.a.
- die herkömmliche Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung,
- der Veranstaltungsdienst,
- die Fluggastkontrolle,
- die Durchführung von Geld- und Werttransporten,
- der Personenschutz oder
- die Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken.
Die Bewachung erfordert eine aktive Obhutstätigkeit (z. B. Beaufsichtigung oder Kontrollen). Die Obhut muss in menschlicher Tätigkeit bestehen.
Bewachungsunternehmer kann eine natürliche oder juristische Person sein. Bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- Bescheinigung in Steuersachen der Gemeinde
- Auszug aus der Schuldnerverzeichnis (vollstreckungsportal.de)
- Führungszeugnis
- Auskunft des Insolvenzgerichtes, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde
- Auszug aus dem Handelsregister (bei jur. Personen)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis über ein ausreichendes Betriebsvermögen
- Nachweis über den Abschluss der erforderlichen Haftpflichtversicherungen
- Nachweis über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder gegebenenfalls Unterrichtungsnachweis der IHK.
Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person (z. B. AG, GmbH, e. V.) sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person (mit Ausnahme der Personalpapiere) als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (Geschäftsführer, Vorstandsmitglied und Vorsitzende) bei der Antragstellung vorzulegen.
Dasselbe gilt für Gesellschafter, die über 50 % und mehr des Stammkapitals halten oder die über 50 % der Stimmen oder mehr verfügen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der einschlägigen Gebührensatzung der zuständigen Behörde oder nach den gesetzlichen Regelungen des Bundeslandes.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der Bewachungsunternehmer hat die Wachpersonen der zuständigen Behörde zu melden, die für die jeweilige Niederlassung des Bewachungsunternehmens örtlich zuständig ist.
Die Behörden haben gegenüber Gewerbetreibenden nach § 34a GewO Auskunft- und Nachschaurechte entsprechend § 29 GewO. Auf behördliches Verlangen haben die Betroffenen die für die Überwachung des Geschäftsbetriebs erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Ferner sind die Behörden befugt, die Geschäftsräume zu betreten, um dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen.