Präsentation: Auftaktveranstaltung Energiekarawane am 28. Februar 2024
Präsentation: Auftaktveranstaltung Energiekarawane am 28. Februar 2024
PDF, 2.1 MBDie Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
In fast allen Anwendungsbereichen gibt es vielfältige und wirtschaftliche Möglichkeiten mit Energie nachhaltig umzugehen. Eine qualifizierte Energieberatung ist ein erster Schritt, um diese Möglichkeiten systematisch und lohnend für den eigenen Geldbeutel auszuloten.
Energieberatung wird von vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen angeboten.
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Energieagentur, die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V., das Schleswig-Holstein Energieeffizienz-Zentrum (SHeff-Z) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sind wichtige Ansprechpartner für die öffentliche Hand sowie Privatpersonen und Unternehmen für alle Fragen rund um Energieeinsparung, Energieeffizienz und Fördermöglichkeiten.
Die IB.SH Energieagentur unterstützt vorrangig die öffentliche Hand in den Bereichen Energieeinsparung, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien.
Über Energiesparmaßnahmen und -fördermittel können Sie sich telefonisch von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein beraten lassen.
Das SHeff-Z berät kostenlos und herstellerunabhängig in einer Dauerausstellung zu den Themen Dämmen, Heizen, Stromsparen und Gebäudeautomation.
Streben Sie zum Beispiel eine umfassende energetische Modernisierung an, so könnte die Energiespar-»Vor-Ort-Beratung« des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Frage kommen, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nachgefragt werden kann.
Weitere Informationen zur Energiepolitik finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.
In fast allen Anwendungsbereichen gibt es vielfältige und wirtschaftliche Möglichkeiten mit Energie sorgsam umzugehen. Eine qualifizierte Energieberatung ist ein erster Schritt, um diese Möglichkeiten systematisch und lohnend für den eigenen Geldbeutel auszuloten.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist seit über 40 Jahren verlässlicher Begleiter auf dem Weg in eine energieeffiziente Zukunft. Sie bietet ihre Energieberatung online, telefonisch oder im persönlichen Gespräch an. Die Berater informieren unabhängig und individuell. Hausbesitzer und Mieter können sich über Themen wie energetisches Bauen und Modernisieren, Fördermittel, erneuerbare Energien und Stromsparen informieren. Je nach Bedarf wird zum Beispiel geprüft, ob sich die Strom- oder Heizkosten senken lassen und ob die Heizungsanlage optimal läuft. Verbraucher können auch Angebote von Handwerksfirmen vergleichen lassen.
Wo: Historisches Rathaus, Hagenstraße 17/18, Raum 105
Wann: nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Terminvereinbarungen notwendig unter: 040 5238455 (Verbraucherzentrale Norderstedt) oder 0800 809802400 (kostenfreie Hotline)
Dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist die Beratung für Sie kostenlos.
Mehr Informationen gibt es bei der Verbraucherzentrale:
Jede kWh Strom die nicht tatsächlich benötigt wird, muss nicht erzeugt werden und damit auch nicht bezahlt werden! Der tatsächlich benötigte Strom sollte effizient genutzt werden. Auf vielzähligen Internetseiten finden Sie umfassende Informationen zu Einsparmöglichkeiten.
In diesem Informationsblatt der Stadtwerke finden Sie eine aktuelle Verbraucherinformation zu besonders sparsamen Haushaltsgeräten. Ob nun Kühlschränke, Gefrierschränke, Waschmaschinen oder Spülmaschinen...
Die Internetplattform CO2-Online bietet umfangreiche Informationen rund um das Thema Energiesparen
„Wie kann ich im Wohnbereich meiner selbstgenutzten Immobilie in Bad Oldesloe Geld und Energie sparen?“
Diese Frage kann jetzt direkt zu Hause kostenfrei besprochen werden! Erfahrene, qualifizierte Energieberater ziehen im Rahmen der Energiekarawane durch Teile der Stadt Bad Oldesloe. Diese Aktion mit Fokus auf selbstgenutztes Wohneigentum findet ab März 2024 erstmalig im Stadtgebiet statt.
Die Energiekarawane bietet die Gelegenheit, Fragen zu
direkt im Haus zu erörtern.
Die Kurz-Beratung ist anbieter- und produktneutral. Vor allem die Sektoren Mobilität und Gebäude erreichen die Einsparziele beim Klimaschutz bisher nicht. Daher hat sich die Stadt entschlossen, Verbesserungen im Gebäudebereich durch die Energiekarawane anzuregen und trägt die Kosten für diese Aktion. Alle Beteiligten gehen davon aus, dass aufgrund der Aktualität und Komplexität des „Themas Heizen“ viele Eigentümer Beratungswunsch haben und das Beratungskontingent rasch „ausgebucht“ sein wird.
Interessierte Eigentümer einer selbstbewohnten Immobilie in einem Fokusgebiet konnten sich bis zum 10. März 2024 bei der Stadt melden, um in den Genuss einer ca. einstündigen Beratung zu kommen. Die Stadt leitet die Kontaktdaten zur Terminvereinbarung an einen Berater aus dem „Team Karawane Bad Oldesloe“ weiter. Die erste Aktion im Gemeindegebiet findet in den beiden Fokusgebieten „Nord“ und „West“ mit folgenden Straßenzügen statt:
Mehr Informationen und die Möglichkeit, das Beraterteam kennenzulernen, gab es bei der kostenlosen Auftaktveranstaltung am 28. Februar 2024 im Kultur- und Bildungszentrum (KuB).
Präsentation: Auftaktveranstaltung Energiekarawane am 28. Februar 2024
PDF, 2.1 MBKopien der Beratungsprotokolle werden an den städtischen Klimaschutz weitergeleitet, um mit Nachfragen den Erfolg der Aktion, statistisch die Anzahl ausgelöster Verbesserungsmaßnahmen und die Zufriedenheit mit dem Beraterteam zu ermitteln. Ende 2026 werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
Der Bürgermeister
Markt 5
23843 Bad Oldesloe
Bauen und Umwelt – Fachbereich IV
Klimaschutzmanager
Markt 5
23843 Bad Oldesloe
Den von der verantwortlichen Stelle benannten behördlichen Datenschutzbeauftragten können Sie wie folgt erreichen:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Kreis Stormarn
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
Die Datenverarbeitung während der Kurzberatung vor Ort erfolgt unter der Verantwortung des jeweiligen Fachberaters/der jeweiligen Fachberaterin. Bei diesbezüglichen Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an Ihre/n Fachberater/in.
Im Rahmen der Kampagne „Energiekarawane Bad Oldesloe“ werden Ihre personenbezogenen Kontaktdaten sowie Daten, die aus der Energieberatung entstehen, verarbeitet, um
Zwischen der Stadt Bad Oldesloe und den durch sie mit der Durchführung der Energieberatung beauftragten Fachberater/innen erfolgt ein Datenaustausch. Die von Ihnen im Rahmen der Interessensbekundung an einer Beratung mitgeteilten Kontaktdaten werden von der Stadt an eine/n Fachberater/in übermittelt. Der/ Die Fachberater/in übermittelt nach Abschluss der Beratung das ausgefüllte Kurzprotokoll zurück an die Stadt.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt aufgrund Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein.
Sofern Ihre Einwilligung Grundlage für eine Datenverarbeitung ist, ist Art 6 Absatz 1 Buchstabe a) DSGVO maßgeblich.
Die für dieses Anschreiben erforderlichen Daten (Anschrift und Eigenschaft als Immobilieneigentümer/in) wurden bei der für die Berechnung der Grundsteuer zuständigen Behörde erhoben. Rechtsgrundlage dafür ist § 31 Absatz 1 Abgabenordnung.
Zur Erfüllung der oben genannten Zwecke werden Ihre Daten über die Laufzeit des Projektes und bis Ende 2026 für nachgelagerte Befragungen und Auswertungen gespeichert. Zum Schutz personenbezogener Daten werden Angaben, die für statistische Auswertungen genutzt werden, in geeigneter Form anonymisiert.
In Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen nachfolgende Rechte zu:
Bitte wenden Sie sich für einen Widerspruch an den o.g. Ansprechpartner bei der Stadt Bad Oldesloe. Dieser steht Ihnen auch bei weiteren Fragen zur Verfügung. Zu allen mit dieser Datenverarbeitung und der Wahrnehmung Ihrer Datenschutzrechte in Zusammenhang stehenden Fragen können Sie sich auch an den o.g. behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden.
Sie haben ferner das Recht, sich bei einer unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die Stadt Bad Oldesloe erstellt derzeit ihren ersten kommunalen Wärme- und Kälteplan. Notwendig ist diese Planung, um die Stadt und alle Bewohnerinnen und Bewohner langfristig mit klimafreundlicher Wärme versorgen zu können. Hierfür ist ein großer Umbau der Wärmeversorgung insgesamt erforderlich, der planvoll verschiedene Technologien und Wärmequellen kombiniert.
Durch das Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG (SH)) § 7 ist die Stadt Bad Oldesloe zur Erstellung verpflichtet. Mit der Ausarbeitung des ersten Plans sind die Vereinigten Stadtwerke GmbH, Ratzeburg in Kooperation mit der greenventory GmbH, Freiburg im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrags beauftragt. Die Planung ist ein fortlaufender Prozess, daher sind die Pläne im Abstand von einigen Jahren fortzuschreiben.
Die zur Erstellung der kommunalen Wärme- und Kälteplanung erforderlichen Daten werden auf der Grundlage von § 7 Absatz 11–14 EWKG (SH) erhoben. Energieunternehmen und öffentliche Stellen sind demnach dazu verpflichtet, der Kommune erforderliche, vorhandene Daten zu übermitteln. Dazu gehören zum Beispiel Art, Umfang und Standorte des Energie- und Brennstoffverbrauchs von Gebäuden sowie Strom zu Heizzwecken.
Gewerbe- und Industriebetriebe sowie die öffentliche Hand sind verpflichtet, den Kommunen Angaben über die Höhe ihres Endenergiebedarfs, Art der Energiebedarfsdeckung einschließlich der Anteile von Erneuerbarer Energien und von Kraft-Wärme-Kopplung sowie der anfallenden Abwärme mitzuteilen.
Viele reden vom Klimawandel. Um diesen möglichst zu beschränken, brauchen wir nicht nur „grünen Strom“, sondern vor allem auch „grüne Wärme“. Heizungswärme macht rund 70 % des Energieverbrauchs in Haushalten aus. Da für Wärmeprozesse (und Mobilität) mehr Energie benötigt wird als zur Stromerzeugung, liegt der Anteil der Erneuerbaren am Gesamtverbrauch zurzeit erst bei etwa 17 %. Deshalb hat die Landesregierung im Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG – SH) im Dezember 2021 in § 7 einige Kommunen, u. a. Bad Oldesloe, zur Erstellung einer KWP verpflichtet.
Die KWP ist ein langfristiger Prozess, der mit der Erstellung des ersten Wärmeplans beginnt. Vorrangiges Ziel dieses Wärmeplans ist die Erarbeitung von Maßnahmen, mit denen die Stadt treibhausgasneutral mit Wärme versorgt werden kann. Dabei werden aktuelle Verbräuche in räumlicher Auflösung ermittelt, zukünftige Entwicklungen abgeschätzt, Potenziale für erneuerbare Energien ausgelotet, konkrete Umsetzungsmaßnahmen erarbeitet und zeitlich geordnet.
Ein wichtiger Aspekt ist auch die Wirtschaftlichkeit der jeweiligen technischen Lösung. Da sich der Umbau über viele Jahre erstrecken wird, sind planvolles, koordiniertes Vorgehen und Aktualisierungen unverzichtbar. Mit dem Vorliegen der KWP wird klar sein, wo Häuser individuelle Wärmeversorgung benötigen, wo sich sinnvoll Blöcke mit gemeinsamer Versorgung bilden lassen, wo Wärmenetze eine gute Option sind, welche erneuerbaren Energien lokal Potenziale bieten usw. Die KWP soll damit auch Planungssicherheit für alle beteiligten Wärmenutzer und Wärmeanbieter schaffen.
Präsentation: Öffentliche Info-Veranstaltung Kommunale Wärmeplanung am 21. November 2024
PDF, 946 kBErgebnisse zur kommunalen Wärmeplanung in Bad Oldesloe
PDF, 2.4 MBAbschlussbericht Kommunale Wärmeplanung (Beschlossene Fassung)
PDF, 6.6 MBDie Stadt Bad Oldesloe erstellt derzeit ihren ersten kommunalen Wärme- und Kälteplan. Mit dessen Erstellung gemäß § 7 Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG SH) wurden die Vereinigten Stadtwerke GmbH, Ratzeburg und die greenventory GmbH, Freiburg im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrags beauftragt.
Für Donnertag, den 21. November 2024, ist ab 18 Uhr eine öffentliche Auftaktveranstaltung in der Festhalle geplant.
Es wird der aktuelle Planungsstand mit den Ergebnissen zur abgeschlossenen Bestandsaufnahme, zu Potenzialen zukünftiger Wärmeversorgung, zu möglichen Wärmenetzgebieten und grundsätzlichen Ansätzen auch dezentraler Versorgung vorgestellt. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Fragen zu stellen und Ideen einzubringen.
Zur Vorbereitung wollen am 14. November 2024 wir Unterlagen bereitstellen auf https://www.badoldesloe.de/KWP
Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme und gute Zusammenarbeit.
Die Stadt Bad Oldesloe erstellt derzeit ihren ersten kommunalen Wärme- und Kälteplan (KWP). Notwendig ist diese Planung, um die Stadt und alle Bewohnerinnen und Bewohner langfristig ohne Einsatz fossiler Brennstoffe mit Wärme versorgen zu können.
Hierfür ist ein Umbau der Wärmeversorgung insgesamt erforderlich, der planvoll verschiedene Technologien und Wärmequellen kombiniert. Alle Akteure (wie Eigentümer von Wohn- und Nichtwohnimmobilien, Betriebe mit Bedarf an Prozesswärme und -kälte, Eigentümer möglicher Potenzialflächen für erneuerbare Energieerzeugung, Stadtverwaltung) sind gehalten hier Veränderungen mitzugestalten.
Ziel ist es die wissenschaftlich begründeten und international vereinbarten Klimaschutzziele auf lokaler Ebene zu erreichen. Um das Ziel der Treibhausgas-Neutralität zu erreichen, sind Effizienzpotenziale (Dämmung von Gebäudehülle, Senken jeglicher Wärmeverluste, optimierte Steuerung von Wärmeerzeugung und -verteilung) zu heben und Erzeugungspotenziale erneuerbarer Energien (Sonnenenergie, Umweltwärme, Biomasse usw.) zu nutzen und auszubauen. Auch Speichertechnologien werden gebraucht. Die Treibhausgas-Emissionen im Wärmesektor (und im Verkehrssektor) sind in den letzten Jahrzehnten zu langsam gesunken. Es wird immer schwieriger und wohl auch teurer, später in ausreichendem Maße zu handeln. Deswegen sind alle heute bekannten und in der Umsetzung erprobten Technologien zu nutzen.
Der Gesetzgeber lieferte den „auslösenden Impuls“ für den KWP auf Landesebene mit dem Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG (SH)). Laut § 7 ist die Stadt zur Erstellung der KWP verpflichtet.
Zur Ausarbeitung des ersten Plans wurden die Vereinigte Stadtwerke GmbH, Ratzeburg in Kooperation mit der greenventory GmbH, Freiburg im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrags beauftragt. Die Planung ist ein fortlaufender Prozess, daher werden die Pläne im Abstand von einigen Jahren fortgeschrieben.
Ansprechperson für das Projekt ist Herr Reuter, Stadt Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, klimaschutz@badoldesloe.de , Tel. 04531 504-386. Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Bad Oldesloe erreichen Sie beim Kreis Stormarn, Stabsstelle 83 – Datenschutz, Mommsenstraße 13, 23843 Bad Oldesloe, datenschutz@kreis-stormarn.de , Tel. 04531 160-1457.
Am Montag, den 16. Oktober 2023, findet abends um 19 Uhr eine öffentliche Auftaktveranstaltung im KuB statt. Eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger sowie Akteure und Betroffenen im Stadtgebiet (Gesamtkommune) Bad Oldesloe.
Die Stadt Bad Oldesloe freut sich auf zahlreiche interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer, einen informativen Austausch und eine gute Zusammenarbeit für eine erfolgreiche Umsetzung hin zur klimafreundlichen Wärmeversorgung.
Die Stadt Bad Oldesloe erstellt derzeit ihren ersten kommunalen Wärme- und Kälteplan. Notwendig ist diese Planung, um die Stadt und alle Bewohnerinnen und Bewohner langfristig mit klimafreundlicher Wärme versorgen zu können. Hierfür ist ein großer Umbau der Wärmeversorgung insgesamt erforderlich, der planvoll verschiedene Technologien und Wärmequellen kombiniert.
Durch das Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG (SH)) § 7 ist die Stadt Bad Oldesloe zur Erstellung verpflichtet. Mit der Ausarbeitung des ersten Plans sind die Vereinigten Stadtwerke GmbH, Ratzeburg in Kooperation mit der greenventory GmbH, Freiburg im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrags beauftragt. Die Planung ist ein fortlaufender Prozess, daher sind die Pläne im Abstand von einigen Jahren fortzuschreiben.
Die zur Erstellung der kommunalen Wärme- und Kälteplanung erforderlichen Daten werden auf der Grundlage von § 7 Absatz 11–14 EWKG (SH) erhoben. Energieunternehmen und öffentliche Stellen sind demnach dazu verpflichtet, der Kommune erforderliche, vorhandene Daten zu übermitteln. Dazu gehören zum Beispiel Art, Umfang und Standorte des Energie- und Brennstoffverbrauchs von Gebäuden sowie Strom zu Heizzwecken.
Gewerbe- und Industriebetriebe sowie die öffentliche Hand sind verpflichtet, den Kommunen Angaben über die Höhe ihres Endenergiebedarfs, Art der Energiebedarfsdeckung einschließlich der Anteile von Erneuerbarer Energien und von Kraft-Wärme-Kopplung sowie der anfallenden Abwärme mitzuteilen.
Gemäß § 7 Absatz 13 EWKG (SH) darf die Stadt Bad Oldesloe die übermittelten Daten nur für die Aufstellung der Wärme- und Kälteplanung und keinen anderen Zweck weiterverarbeiten. Die Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärme- und Kälteplanung gelöscht. Datenschutzrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
Ansprechperson für das Projekt bei der Stadt ist Herr Reuter, Stadt Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, klimaschutz@badoldesloe.de , Tel. 04531 504-386.
Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Bad Oldesloe, Kreis Stormarn, Stabsstelle 83 – Datenschutz, Mommsenstraße 13, 23843 Bad Oldesloe, datenschutz@kreis-stormarn.de , Tel. 04531 160-1457.
Am Montag, den 16. Oktober 2023, findet abends um 19 Uhr eine öffentliche Auftaktveranstaltung im KuB statt. Die Stadt Bad Oldesloe freut sich auf zahlreiche interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer, einen informativen Austausch und eine gute Zusammenarbeit.