Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Flächennutzungsplan
Nr. 99012012023000Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (F-Plan) ist der vorbereitende Bauleitplan und wird für das gesamte Stadtgebiet von Bad Oldesloe aufgestellt. Laut § 5 Baugesetzbuch (BauGB) stellt er „die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen“ dar. Das heißt, aus den Darstellungen im Flächennutzungsplan lässt sich ablesen, welche Flächennutzungen in welchen Gebieten Bad Oldesloes für die Zukunft beabsichtigt sind. Vielfach bestehen diese Nutzungen bereits.
Da der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan die Planung für das gesamte Stadtgebiet nur in den Grundzügen aufzeigt, lässt er Spielraum für die aus ihm zu entwickelnden verbindlichen Bauleitpläne, die Bebauungspläne. Der Flächennutzungsplan ist nur für Behörden und Träger öffentlicher Belange verbindlich, aus ihm lassen sich noch keine Bauansprüche begründen.
Der Flächennutzungsplan wird von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Er besteht aus der Planzeichnung im Maßstab 1:10.000 mit einem Ausschnitt für die Innenstadt im Maßstab 1:5.000. Dem Flächennutzungsplan beigefügt ist der Erläuterungsbericht, der nach neuerer Gesetzgebung auch Begründung genannt wird. Der Erläuterungsbericht (Begründung) besteht aus einer textlichen Erläuterung der in der Planzeichnung dargestellten städtebaulichen Ziele.
Was stellt der F-Plan dar?
Der Flächennutzungsplan zeigt, welche Nutzungen in welchen Bereichen der Stadt Bad Oldesloe für die Zukunft angestrebt werden, so zum Beispiel:
- Flächen, die zur Bebauung vorgesehen sind, insbesondere Wohnbauflächen, gemischte und gewerbliche Bauflächen,
- Sonderbauflächen, zum Beispiel für den Einzelhandel,
- Flächen und Standorte mit Gemeinbedarfseinrichtungen sowie Versorgungsanlagen,
- überörtliche Verkehrsflächen und -verbindungen,
- Grünflächen, landwirtschaftliche Flächen, naturbestimmte Flächen, Wald- und Wasserflächen, Sportflächen und Dauerkleingärten.
Viele dieser Nutzungen sind bereits vorhanden. Regelungen aufgrund anderer Gesetze werden nachrichtlich gekennzeichnet.
In den Flächennutzungsplan fließen die Ziele der Stadtentwicklung und der übergeordneten Raumordnung ein. Durch die Raumordnung werden zum Beispiel das System der zentralen Orte und die Siedlungsachsen, auf denen sich die siedlungsmäßige und wirtschaftliche Entwicklung im Wesentlichen vollziehen soll, vorgegeben. Auf einer der vom Oberzentrum Hamburg ausgehenden Siedlungsachsen stellt die Stadt Bad Oldesloe als Mittelzentrum den äußeren Siedlungsschwerpunkt dar. Das Mittelzentrum Bad Oldesloe hat als verbindlich vorgegebenes raumordnerisches Ziel auch für die Umlandgemeinden bestimmte Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen bereitzustellen sowie als Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung ausreichend Gewerbe- und Wohnbauflächen auszuweisen.
Der Landschaftsplan ergänzt den Flächennutzungsplan und ist ein ökologischer und freiraumplanerischer Beitrag für die Stadtentwicklung. Seine Betonung liegt auf den landschaftlichen Qualitäten.
Wann wird der F-Plan geändert oder berichtigt?
Der aktuelle Flächennutzungsplan wurde 2006 neu aufgestellt und wird seitdem fortgeschrieben. Der Flächennutzungsplan wird förmlich geändert oder einfach berichtigt, wenn es aufgrund neuer Zielvorstellungen der Stadtentwicklung erforderlich wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn aufzustellende Bebauungspläne nicht den Zielen des Flächennutzungsplans entsprechen.
Bebauungspläne müssen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden bzw. dessen grundsätzlichen Aussagen entsprechen. Daher werden örtlich begrenzte Änderungen des Flächennutzungsplans meistens parallel zu Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
Für Bebauungspläne der Innenentwicklung, die den in § 13 a des Baugesetzbuchs genannten Kriterien entsprechen, wird kein Flächennutzungsplanänderungsverfahren durchgeführt. Nach dem Satzungsbeschluss für einen solchen Bebauungsplan wird der Flächennutzungsplan berichtigt, indem er in den Grenzen dieses Bebauungsplans entsprechende neue Darstellungen erhält. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit findet nur für den Bebauungsplan statt, dabei wird über die Berichtigung informiert.
Wie wirkt die Öffentlichkeit bei der Änderung des F-Plans mit?
Der Verfahrensablauf zur Änderung des Flächennutzungsplans ist gesetzlich festgelegt und entspricht im Prinzip den Verfahrensschritten zur Aufstellung von Bebauungsplänen. Die Flächennutzungsplanänderungen werden meistens parallel zu Aufstellungen von Bebauungsplänen durchgeführt.
Die durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung ist zweistufig angelegt.
Frühzeitige Bürgerbeteiligung: Innerhalb der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Absatz 1 des Baugesetzbuchs) werden die Bürgerinnen und Bürger auf der Basis eines oder mehrerer Vorentwürfe informiert und aufgerufen, sich zu der Planung zu äußern. Soweit verfügbar werden in dieser Phase auch schon die vermuteten Umweltauswirkungen der Planung sowie der geplante Untersuchungsumfang im Rahmen der Umweltprüfung offengelegt. Die gesammelten Äußerungen (Stellungnahmen) stellen eine wichtige Säule bei der Diskussion um Planungsinhalte dar und dienen der Politik und der Verwaltung zur Fortentwicklung der Planung. Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind primär an den Planverfasser gerichtet und sind nicht als anfechtbarer Verwaltungsakt zu verstehen. Die aus den Stellungnahmen gewonnenen Erkenntnisse lassen den Vorentwurf bzw. die Vorentwürfe zu einem bereits konkret entwickelten Entwurf reifen, der noch einmal öffentlich auszulegen ist.
Öffentliche Auslegung: Die Dauer der öffentlichen Auslegung beträgt einen Monat bzw. mindestens 30 Tage. Während dieser Zeit können Stellungnahmen abgegeben werden (§ 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs). Planentwürfe werden im Foyer des Stadthauses ausgehängt und unter „Aktuelle Beteiligungsverfahren“; ins Internet eingestellt.
Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift im Stadthaus abgegeben werden:
Bauen und Umwelt – Fachbereich IV
Markt 5
23843 Bad Oldesloe
- Telefon: 04531 504-430
- Fax: 04531 504-900
- Raum: 9.01 bis 9.06 (Ebene 9)
- Internet: Webseite
- E-Mail: stadtentwicklung@badoldesloe.de
Woraus besteht der F-Plan?
Der aktuelle Flächennutzungsplan wurde 2006 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Er wird bei Bedarf fortgeschrieben. Dem Flächennutzungsplan beigefügt ist der Erläuterungsbericht, der nach neuerer Gesetzgebung auch Begründung genannt wird. Der Flächennutzungsplan besteht aus der Planzeichnung im Maßstab 1:10.000 mit einem Ausschnitt für die Innenstadt im Maßstab 1:5.000. Der Erläuterungsbericht (Begründung) besteht aus einer 79-seitigen textlichen Erläuterung der in der Planzeichnung dargestellten städtebaulichen Ziele.
Aktuelle Änderungen des F-Plans
Zurzeit gibt es keine laufenden Änderungen.
Abgeschlossene Änderungen bzw. Berichtigungen des F-Plans
- Erste Änderung für ein Gebiet im Ortsteil Blumendorf zur Errichtung einer Bioenergieanlage
- Erste Änderung – Flächennutzungsplan PDF, 8.5 MB
- Zweite Änderung (Berichtigung) für ein Gebiet am Moordamm zur Errichtung eines Kindergartens
- Zweite Änderung – Flächennutzungsplan PDF, 339 kB
- Dritte Änderung für ein Gebiet zwischen den Anlagen der Deutschen Bahn und dem Pölitzer Weg/Schwarzendamm und südlich der Kampstraße/Sophie-Scholl-Straße in Wohnbauflächen, Gemeinbedarfsflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, Grün- und Waldflächen
- Dritte Änderung – Flächennutzungsplan PDF, 3.4 MB
- Vierte Änderung (Berichtigung) für ein Gebiet am Sandkamp zur Ansiedlung gleisunabhängiger Gewerbebetriebe anstelle einer Freizeitanlage
- Vierte Änderung – Flächennutzungsplan PDF, 288 kB
- Fünfte Änderung (Berichtigung) für ein Eckgrundstück am Berliner Ring/Schützenstraße in eine gemischte Baufläche
- Fünfte Änderung Flächennutzungsplan PDF, 240 kB
- Achte Änderung für ein Eckgrundstück am Berliner Ring/Lübecker Straße zur Errichtung eines Nahversorgungszentrums
- Achte Änderung – Flächennutzungsplan PDF, 3.7 MB
- Neunte Änderung (Berichtigung) für ein Gebiet am Poggenbreeden zur Errichtung einer Spielanlage
- Neunte Änderung – Flächennutzungsplan PDF, 384 kB
Wo kann der F-Plan eingesehen oder erworben werden?
Der F-Plan und/oder die F-Planänderungen können entweder Online oder im Stadthaus, Markt Nr. 5, Zimmernummer 9.01 bis 9.06 eingesehen und gegen eine Gebühr erworben werden.
Bauleitplanung und aktuelle Beteiligungsverfahren
Die Bauleitplanung ist das wichtiges Instrument der Stadtentwicklung und der Stadtgestaltung. Geregelt durch den ersten Teil des Baugesetzbuches (BauGB) basiert die Bauleitplanung auf zwei Planungsstufen:
- die vorbereitende Bauleitplanung, dargestellt im Flächennutzungsplan (F-Plan) und
- die verbindliche Bauleitplanung, festgesetzt in Bebauungsplänen (B-Plan).
Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen, unter denen die Bauaufsichtsbehörden für Bauvorhaben Baugenehmigungen erteilen.
Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Gemeinden in kommunaler Selbstverwaltung zuständig.
Die Bauleitplanverfahren folgen einem gesetzlich geregelten Ablauf. Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit werden im Verfahren beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert. Beteiligungen werden amtlich bekannt gemacht.
Aktuelle Beteiligungsverfahren
Erneute Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 121
Erneute Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 121 der Stadt Bad Oldesloe
Erneute Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 121 der Stadt Bad Oldesloe nach § 4 a Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die vom Wirtschafts- und Planungsausschuss in der Sitzung am 27.3.2023 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 121 der Stadt Bad Oldesloe, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie dem Entwurf der Begründung (Teil C) mit Umweltbericht für das Gebiet südlich Wolkenweher Dorfstraße Nr. 31–41 (ungerade Nummer) liegen in der Zeit vom 22.6.2023 bis zum 21.7.2023 im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14.30 Uhr bis 17 Uhr öffentlich aus. Termine können mit Frau Grünert unter 04531 504-438 oder per E-Mail: stadtentwicklung@badoldesloe.de vereinbart werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter www.badoldesloe.de > Politik und Verwaltung > Stadtentwicklung > Bauleitplanung > Aktuelle Beteiligungsverfahren eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen. Es können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen gemäß § 4 a Absatz 3 BauGB elektronisch, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatzes 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung gemäß §§ 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 BauGB ergaben sich Änderungen/Ergänzungen des Bebauungsplan-Entwurfes, die eine erneute Auslegung gemäß § 4 a Absatz 3 BauGB erfordern.
Die wesentlichen Änderungen/Ergänzungen sind:
- Anpassung bzw. Vergrößerung der Verkehrsfläche aller Wendeanlagen
- Veränderung von drei Baufenstern (Baufenster WA 4, östliches Baufenster WA 8, nordwestlichstes Baufenster WA 11)
- redaktionelle Anpassungen
Des Weiteren macht die Stadt bekannt, dass unter anderem zu den genannten Änderungen folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und zur Einsichtnahme mit ausliegen:
- Umweltbericht, Planungsbüro TGP vom 27.3.2023
- Vorabprüfung der Schall- und Schattenwurfimmission einer Windenergieanlage (WEA), Ingenieurbüro I17-Wind GmbH & Co. KG vom 17.8.2020
- Schalltechnische Untersuchung, Ingenieurbüro M+O Immissionsschutz vom 24.2.2021
- Bodengutachten/Geotechnische Stellungnahme, Ingenieurbüro Höppner vom 4.2.2022
- Berechnung der Wasserhaushaltsbilanz nach Erlass A-RW 1 vom 20.2.2023
- Stellungnahme des Landkreises Stormarn vom 17.10.2022
- Stellungnahme AG 29 vom 20.10.2022
- umweltbezogenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Umweltbericht
Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit
Im Hinblick auf das Schutzgut Menschen sind baubedingt bei Umsetzung der Vermeidungsmaßnahmen geringe nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten.
Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Die Planung wird zu geringen Beeinträchtigungen der Biotope führen, welche jedoch in ihrer Funktion ausgleichbar sind (Heckenneuanlage). Vorhandene Knicks werden mit Ausnahme kleiner Abschnitte erhalten und durch einen Schutzstreifen gesichert. Insgesamt ergeben sich geringe Beeinträchtigungen für die Tierartengruppen Fledermäuse und für Brutvögel. Durch festgesetzte Vermeidungsmaßnahmen können die Eingriffe weitgehend vermieden werden. Die Tierarten finden zudem in der Umgebung mindestens adäquate Habitate, sodass ein Ausgleich nicht notwendig wird.
Schutzgüter Boden und Fläche
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes führen zu einer Erhöhung der potenziell überbaubaren Flächen. Es handelt sich zum überwiegenden Teil um Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz. Der Eingriff ist aufgrund der niedrigen Grundflächenzahl und dem Verhältnis von Versiegelung und unbebautem Plangebiet als Mittel zu beurteilen. Mit der Kompensation über das Ökokonto „Großer Teich“ können die Beeinträchtigungen als ausgeglichen gewertet werden.
Schutzgut Wasser
Hinsichtlich des Schutzgutes Wasser sind unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen (ordnungsgemäße bauzeitliche Wasserhaltung und Lagerung wassergefährdender Stoffe) keine bau- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen zu erwarten. Anlagebedingt kommt es zu einer geringen Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate.
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Die Eingriffsregelung richtet sich nach § 1 a Absatz 3 BauGB. Die Bewertung des Eingriffs wurde gemäß den Vorgaben des „Runderlasses zum Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht vom 9.12.2013“ vorgenommen. Es ergibt sich ein Kompensationsbedarf von 32 m Neuanlage eines Knick-Ausgleichs durch eine knapp 67 m ebenerdig freiwachsende zweireihige Hecke am Ortsrand. Die Kompensation des Eingriffs in das Schutzgut Boden – Neuversiegelung erfordert die Beanspruchung von 3.354 Ökopunkten von dem Ökokonto „Großer Teich“.
Vorabprüfung der Schall- und Schattenwurfimmission einer Windenergieanlage (WEA)
Es wurden die Schall- und Schattenwurfimmission der sich im Umfeld befindenden Windenergieanlagen untersucht.
Schalltechnische Untersuchung
Es wurden die durch den Straßenverkehr sowie aus Anlagen entstehende Immissionen auf ihre Wirkung auf das Plangebiet untersucht.
Bodengutachten
Es wurden Untersuchungen und Beurteilungen zum Bodenaufbau, zu Wassergehalten, zur Kornzusammensetzung, zu Bodengruppen und zu Homogenbereichen durchgeführt.
Berechnung der Wasserhaushaltsbilanz nach dem Erlass A-RW 1
Es wurden Berechnungen zur Veränderung des Wasserhaushalts vom naturnahen Zustand zum bebauten Zustand durchgeführt.
Stellungnahme des Landkreises Stormarn
FD 43 Wasserwirtschaft vom 17.10.2022
Es werden Anregung zum Umgang mit Regenwasser im Straßenraum vorgebracht.
FD 55 Naturschutz vom 17.10.2022
Es wird auf die Wichtigkeit der Darstellung geschützter Biotope (hier Knicks) hingewiesen.
Stellungnahme AG 29 vom 20.10.2022
Es wird auf die Einhaltung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen hingewiesen.
Umweltbezogenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit
- Beeinträchtigungen durch die Erhöhung des Verkehrslärms (Immissionen durch Verkehrslärm)
- Beeinträchtigung durch den Schall und den Schattenwurf der Windenergieanlagen
- Anmerkungen zur schalltechnischen Untersuchung sowie zur Vorabprüfung der Schall- und Schattenwurfimmissionen der WEA
- Anmerkungen zu den schalltechnischen Festsetzungen und zum Immissionsschutz
- Anmerkungen zum Knickdurchbruch
- Anmerkungen zum Artenschutz
- Hinweise zum Umweltbericht sowie zu den Ausgleichsmaßnahmen
- Anmerkungen zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 121 ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.
Bad Oldesloe, den 8.6.2023
Stadt Bad Oldesloe
Erster Bürgermeister-Stellvertreter
Siegel
gez. Möller
Originalfassung
Unterlagen
- Anlage 1_B 121_Schall- und Schattenwurfimmission WEA 5.5 MB
- Anlage 2_B 121_Schalltechnische Untersuchung_geschwärzt 4.2 MB
- Anlage 3_B 121_geotechnische Stellungnahme_geschwaerzt 995 kB
- Anlage 4_B 121_Wasserbilanz_200223_geschwärzt 2.3 MB
- B 121_ Abwaegungstabelle Offenlage 1.1 MB
- B 121_ Begruendung 5.7 MB
- B 121_Abwaegungstabelle zur fruehzeitigen Beteiligung 1.1 MB
- B 121_Planzeichnung_14.06.23 5.4 MB
- Formblatt INFO DSGVO_B121 199 kB
- Übersicht der Ergänzungen/Änderungen zur erneuten Offenlage 169 kB
Bebauungsplan Nr. 23 n: Aufstellung und Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Bebauungsplan Nr. 23 n: Aufstellung und Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
a) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 n – 2. Änderung der Stadt Bad Oldesloe
Der Wirtschafts- und Planungsausschuss der Stadt Bad Oldesloe hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2021 beschlossen, für das Gebiet Olivet-Allee 2–6, Hamburger Straße 8–28 (gerade Nummern), Schützenstraße 2–22 g (gerade Nummern), Lorentzenstraße 2 a, 2b, 24 den Bebauungsplan Nr. 23 n – 2. Änderung der Stadt Bad Oldesloe im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
b) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 23 n – 2. Änderung der Stadt Bad Oldesloe
Die für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 n – 2. Änderung der Stadt Bad Oldesloe erarbeiteten planerischen Konzepte und die Begründung liegen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom
15. Juni 2023 bis zum 14. Juli 2023 im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14.30 Uhr bis 17 Uhr öffentlich aus.
Außerdem besteht die Möglichkeit, Termine außerhalb dieser Zeiten zu vereinbaren.
Der Bebauungsplan wird nach § 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Hierfür wurde, entsprechend der Kriterien der Anlage 2 zu § 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB, eine überschlägige Prüfung (Vorprüfung des Einzelfalles) zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen vorgenommen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden am Ergebnis dieser Vorprüfung des Einzelfalles beteiligt.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind neben den Konzepten und dem Landschaftsplan für Bad Oldesloe verfügbar; die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.
Art der vorhandenenInformation – Urheber – Thematischer Bezug
- Vorentwurf Begründung: siehe Punkte 5, 6, 7, 8 – Architektur + Stadtplanung – Erschließung, Grünordnung und Artenschutz, Immissionen, Ver- und Entsorgung
- Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB – Architektur + Stadtplanung – Klima/Luft, Artenschutz, Biotope, Landschaftsbild/Erholung; Lärm; Verkehr, Boden, Wasser
- Orientierende Untersuchung Schützenstraße 24/Lorentzenstraße 2 a/2 b – Hanseatischer Umweltkontor – Boden, Wasser
- Orientierende Untersuchung Olivet-Allee 4–6 – Hanseatischer Umweltkontor – Boden, Wasser
- Zwischenstand zu den faunistischen Untersuchungen – Bartels Umweltplanung – Artenschutz
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet unter www.badoldesloe.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltrelevanten Informationen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
In dieser Zeit wird außerdem im Fachbereich IV Stadtentwicklung, Ebene 9, während der Dienststunden Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 23 n – 2. Änderung ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.
Bad Oldesloe, 1. Juni 2023
Stadt Bad Oldesloe
Erster Bürgermeister-Stellvertreter
gez. Möller Siegel
Originalfassung
Unterlagen
- Begründung_B23n2Aend 1.7 MB
- Entwicklungpotenziale_Analyseplan_B23n2Aend 1.9 MB
- Faunistischen_Untersuchungen_B23n2Aend 1.4 MB
- FNP_Berichtigung_B23n2Aend 784 kB
- Formblatt_INFO_DSGVO 111 kB
- Historische_Untersuchung_Lorentzenstr 2a_Schützenstr 24_geschwärzt 2.3 MB
- Historische_Untersuchung_Olivet_Allee_4_6_geschwärzt 3.1 MB
- Planzeichnung_B23n2Aned 3.2 MB
- Vorpruefung_des_Einzelfalles_B23n2Aend 3 MB
Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86
Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe hat in der Sitzung am 29. September 2022 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 der Stadt Bad Oldesloe für das Gebiet nördlich der Straße Bergkoppel, östlich der Straße Teichkoppel und südlich der Straße Düpenau bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 der Stadt Bad Oldesloe tritt mit Beginn des 20. April 2023 in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung sowie die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften dazu von diesem Tage an in der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Fachbereich IV – Stadtentwicklung –, Ebene 9, Zimmer Nrn. 9.01 bis 9.06, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Zusätzlich wurden der Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse/Link www.badoldesloe.de eingestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.
Der Bebauungsplan Nr. 86 wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 86-1. Änderung aufgehoben.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Absatz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bad Oldesloe geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Absatz 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Unbeachtlich ist zudem eine Verletzung der in § 4 Absatz 3 Gemeindeordnung bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.
Bad Oldesloe, 6.4.2023
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
Siegel
gez. Lembke Siegel
Originalfassung
Unterlagen
- 1. Ä. B86 Begründung Satzung 2.7 MB
- 1. Ä. B86 Planzeichnung 1.4 MB
- 1. Ä. B86 Zusammenfassende Erklärung 131 kB
Öffentliche Auslegung der Aufhebungssatzung der Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die im Außenbereich bebauten Gebiete Teil a) „Alte Ratzeburger Landstraße Nr. 35–41 (ungerade Nummern) und Nr. 30 b, Zum Amt Nr. 1–3 b“
Öffentliche Auslegung der Aufhebungssatzung der Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die im Außenbereich bebauten Gebiete Teil a) Alte Ratzeburger Landstraße Nr. 35–41 (ungerade Nummern) und Nr. 30 b, Zum Amt Nr. 1–3 b
nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB – alte Fassung – in der vor dem 7.7.2023 geltenden Fassung)
Der vom Wirtschafts- und Planungsausschuss in der Sitzung am 3.7.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Aufhebungssatzung, bestehend aus Satzung, Begründung und Anlagen für das Gebiet „Alte Ratzeburger Landstraße Nr. 30 e–h und 32 a und b (gerade Nummern), 35–41 (ungerade Nummern), Am Hausteich 1–5 und 2–14 und Zum Amt Nr. 1–3 c“ liegt in der Zeit vom 18.9.2023 bis zum 20.10.2023 im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14.30 Uhr bis 17 Uhr öffentlich aus. Termine können mit Frau Richter unter 04531 504-439 oder per E-Mail: stadtentwicklung@badoldesloe.de vereinbart werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter www.badoldesloe.de > Politik und Verwaltung > Stadtentwicklung > Bauleitplanung > Aktuelle Beteiligungsverfahren eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu elektronisch, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Des Weiteren macht die Stadt bekannt, dass bisher keine Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind.
Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung der Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die im Außenbereich bebauten Gebiete ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.
Bad Oldesloe, den 4.9.2023
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
Siegel
gez. Lembke
Originalfassung
Unterlagen
Öffentliche Auslegung der Aufhebungssatzung der 4. Erhaltungssatzung für das Gebiet: Zum Amt Nr. 2, 3, 3 a, 3 b und 3 c
Öffentliche Auslegung der Aufhebungssatzung der 4. Erhaltungssatzung für das Gebiet: Zum Amt Nr. 2, 3, 3 a, 3 b und 3 c
nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB – alte Fassung – in der vor dem 7.7.2023 geltenden Fassung)
Der vom Wirtschafts- und Planungsausschuss in der Sitzung am 3.7.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Aufhebungssatzung, bestehend aus Satzung, Begründung und Anlagen für das Gebiet „Zum Amt Nr. 2, 3, 3 a, 3 b und 3 c“ liegt in der Zeit vom 18.9.2023 bis zum 20.10.2023 im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14.30 Uhr bis 17 Uhr öffentlich aus. Termine können mit Frau Richter unter 04531 504-439 oder per E-Mail: stadtentwicklung@badoldesloe.de vereinbart werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter www.badoldesloe.de > Politik und Verwaltung > Stadtentwicklung > Bauleitplanung > Aktuelle Beteiligungsverfahren eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu elektronisch, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Des Weiteren macht die Stadt bekannt, dass bisher keine Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind.
Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung der 4. Erhaltungssatzung ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.
Bad Oldesloe, den 4.9.2023
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
Siegel
gez. Lembke
Originalfassung
Unterlagen
Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Um die abgegebenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren zu bearbeiten, müssen auch die darin enthaltenen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung
Bauen und Umwelt – Fachbereich IV
Markt 5
23843 Bad Oldesloe
- Telefon: 04531 504-430
- Fax: 04531 504-900
- Raum: 9.01 bis 9.06 (Ebene 9)
- Internet: Webseite
- E-Mail: stadtentwicklung@badoldesloe.de
3. Kontaktdaten des örtlichen Datenschutzbeauftragten
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Kreis Stormarn
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
- Telefon: 04531 160-1457
- Fax: 04531 160-771457
- Internet: Webseite
- E-Mail: datenschutz@kreis-stormarn.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens, insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.
Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Gemeindeordnung SH zu den vorbehaltenen Aufgaben der Gemeindevertretung gehört, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, ggf. den zuständigen kommunalpolitischen Gremien (z. B. Gemeindevertretung, Ausschüsse, Ortsbeirat) vorgelegt. Die in den Stellungnahmen enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. - Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DGSVO in Verbindung mit § 3 Landesdatenschutzgesetz SH verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- ggf. die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung/des Wirtschafts- und Planungsausschusses im Rahmen der Bauleitplanung,
- ggf. die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel,
- ggf. das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen,
- ggf. Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde.
6. Dauer und Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Gemeinde solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens kann der Bauleitplan auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z. B. Normenkontrolle) inzident überprüft werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist daher solange erforderlich, wie der Bauleitplan rechtswirksam ist.
7. Betroffenenrechte
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17,18 und 21 DSGVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
8. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:
ULD – Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein
Holstenstraße 98
Postanschrift: Postfach 7116, 24171 Kiel
24103 Kiel
- Telefon: 0431 988-1200
- Fax: 0431 988-1223
- Internet: Webseite
- E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
Weitere Informationen können Sie dem Internetauftritt der Landesbeauftragten entnehmen.
Rechtsgrundlage
- §§ 5 - 7 Baugesetzbuch (BauGB),
- Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung (BauNVO).