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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

26. Mai 2021 • Bekanntmachungsdatum

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 121 im Parallelverfahren mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes

Das für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 121 für das Gebiet südlich Wolkenweher Dorfstraße Nr. 31–41 (ungerade Nrn.) erarbeiteten planerischen Konzepte des Bebauungsplanes und die Begründung liegen im Rah-men der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Zeit vom 3. Juni 2021 bis zum 5. Juli 2021 im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 Uhr bis 17 Uhr öffentlich aus.

Das Stadthaus ist auf Grund der Corona-Pandemie und zur Verhinderung größerer Menschenansammlungen nur nach telefonischer Terminabsprache mit Frau Grünert unter 04531 504-438 oder per E-Mail:
marlene.gruenert@badoldesloe.de zugänglich.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter www.badoldesloe.de > Politik und Verwaltung > Stadtentwicklung > Bauleitplanung > Aktuelle Beteiligungsverfahren eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen ein-sehen sowie Stellungnahmen hierzu elektronisch, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichtenbei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 121 ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

Bad Oldesloe, 20.05.2021

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

Siegel

gez. Lembke

Originalfassung