Seiteninhalt

Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Was erledige ich wo?

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Alle

Frauenhäuser

Nr. 99107020150000

Frauenhäuser gewähren Frauen und ihren Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind zu jeder Zeit Zuflucht und Sicherheit. Häusliche Gewalt zeigt sich häufig in psychischer, physischer, emotionaler oder sexueller Gewalt oder werden evtl. auch in nachhaltiger Verfolgung. Neben Krisenintervention erhalten die Frauen im Frauenhaus psychosoziale Beratung, Begleitung und Unterstützung, um Wege aus den von Gewalt geprägten Lebensverhältnissen aufzuzeigen.

In Schleswig-Holstein gibt es 16 Frauenhäuser. Aus Sicherheitsgründen werden die Adressen der Frauenhäuser nicht in öffentlichen Verzeichnissen publiziert. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet. Die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser unterliegen der Schweigepflicht

Ansprechpunkt

Erforderliche Unterlagen

Wichtige Dinge, die bei einer Flucht in ein Frauenhaus hilfreich sind:

  • Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern,
  • Geburts- und Heiratsurkunden,
  • Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld,
  • Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- und Sozialamt, Rentenversicherung,
  • Sorgerechtsentscheide,
  • erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste,
  • Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen.

Kosten

Der Aufenthalt im Frauenhaus ist für die Bewohnerinnen kostenfrei.

Der Lebensunterhalt muss selbst bestritten werden.