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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Was erledige ich wo?

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Kircheneintritt

Leistungsbeschreibung

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären. Diese teilt der Meldebehörde den Eintritt mit.

An wen muss ich mich wenden?

Ihr Eintritt in eine Kirche bzw. Religionsgemeinschaft ist gegenüber der maßgeblichen Kirche oder Religionsgemeinschaft zu erklären.

Welche Gebühren fallen an?

Der Eintritt in die Kirche/Religionsgemeinschaft ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage