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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

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Liegenschaftskataster - Einsicht nehmen

Nr. 99012005033000

Das Liegenschaftskataster enthält beschreibende Angaben über alle Grundstücke in Schleswig-Holstein, zu denen zum Beispiel die Flur- und Flurstücksnummer, die Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzungsart gehören. Daneben werden im Liegenschaftskataster auch nachrichtlich die Eigentümerinnen/Eigentümer der Grundstücke aus dem Grundbuch geführt.

Wenn Sie zum Beispiel für ein Bauvorhaben entsprechende Angaben über Ihr Grundstück benötigen, können Sie das Liegenschaftskataster einsehen sowie Auskünfte oder Auszüge (Liegenschaftsbeschreibung) daraus erhalten.

Grundsätzlich kann jede Person oder Stelle das Liegenschaftskataster als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Auskünfte oder Auszüge daraus erhalten. Davon abweichend werden Angaben über die Namen, Geburtsdaten und Adressen der Eigentümerinnen/Eigentümer nur den Personen oder Stellen zugänglich gemacht, die ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Daten haben.

Kosten

Für die Bereitstellung von Auszügen aus dem Katasterbuchwerk (Liegenschaftsbeschreibung) werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO) erhoben.

Rechtsgrundlage(n)

  • § 13 Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG),
  • Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO).

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