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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

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Ordnungswidrigkeiten - Verwarngeld / Bußgeld

Ordnungswiedrigkeiten werden nach den Vorschriften de Gesetzes über Ordnungswiedrigkeiten (OWiG) und den jeweiligen Rechtsgrundlagen der diversen Rechtsgebiete geahndet. Zu den verschiedenen Rechtsgebieten gehören unter anderem die Bereiche des Verkehrsrechtes, des Melderechtes und den Vorschriften über kommunale Abgaben.

Verwarnungsgeld:
Bei geringfügigen Ordnungswiedrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro erheben.

Rechtsgrundlage

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)