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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Was erledige ich wo?

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Reisegewerbekarte beantragen

Nr. 99050023000000

Ein Reisegewerbe betreibt wer

  • gewerbsmäßig
  • ohne vorhergehende Bestellung und
  • außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (oder ohne eine solche zu haben)

entweder

  • Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder verkauft,
  • Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht,

oder

  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Was unterscheidet das Reisegewerbe von der gewerblichen Tätigkeit in einer Niederlassung?

Beim stehenden Gewerbe „kommt“ der Kunde zum Unternehmer (und sei es nur telefonisch), während beim Reisegewerbe die Initiative zur Erbringung der Leistung vom Unternehmer ausgeht, er also (unangemeldet) zum Kunden „geht“.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Reisegewerbekarte:

Die Reisegewerbekarte wird nach § 55 Abs. 2 GewO auf Antrag ausgestellt, wenn der Gewerbetreibende auf seine Zuverlässigkeit hin überprüft worden ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung,
  • ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug,
  • Führungszeugnis (Belegart 0),
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9),
  • Bei juristischen Personen wird zusätzlich ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 4 benötigt,
  • Lichtbild,
  • ggf. Nachweis der Schaustellerhaftpflichtversicherung,
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes und des örtlich zuständigen Steueramtes,
  • Bei juristischen Personen/Vereinen werden zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages und der Eintragungsnachricht in das Handelsregister sowie eine Bescheinigung in Steuersachen des für das Unternehmen zuständigen Finanzamtes benötigt,
  • Gewerbetreibende, die unverpackte Lebensmittel verkaufen wollen, benötigen zu den o. a. Unterlagen noch eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach dem lnfektionsschutzgesetz (früher das sogenannte Gesundheitszeugnis)

Welche Gebühren fallen an?

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

  • Gebühr: 70,00 Euro
    Die Gebühr für die Erteilung einer Reisegewerbekarte beträgt 70,00 EUR.

Was sollte ich noch wissen?

Sofern öffentliche Straßen, Wege und Plätze in Ausübung des Reisegewerbes genutzt werden sollen, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

Rechtsgrundlage

  • § 55 Gewerbeordnung (GewO)
  • §§ 55a, 55b Gewerbeordnung (GewO)