Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürger*innen betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Schülerbeförderung: Fahrtkosten
Nr. 99088011039000Schülerbeförderung
Die Übernahme der Schülerbeförderungskosten regelt sich nach § 114 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit der geltenden Satzung des Kreises Stormarn vom 18.12.1995, in Kraft getreten mit Datum vom 01.08.2013.
Ein Anspruch auf eine Kostenübernahme seitens des Schulträgers und des Kreises Stormarn zur Beförderung innerhalb von Bad Oldesloe besteht nicht.
Der kürzeste verkehrsübliche Weg zu der zuständigen Grundschule muss weiter als 2 km, bei anderen Schularten (bis Klassenstufe 10) zur nächstgelegenen Schule weiter als 4 km und nicht in der geschlossenen Ortschaft von Bad Oldesloe sein.
Bei dem Besuch einer entfernter gelegenen Schule werden nur die Kosten bis zur zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule anerkannt. Gegebenenfalls ist dann auf eigene Kosten aufzustocken.
Die Möglichkeit zur Übernahme von Schülerbeförderungskosten besteht nur bis zum Abschluss der 9. Klasse bzw. bis einschließlich der 10. Klassenstufe.
Rechtsansprüche auf bestimmte Leistungen können gegen den Schulträger oder den Träger der Schülerbeförderung nach den schulrechtlichen Bestimmungen nicht geltend gemacht werden.
Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat als zentrale Stelle für die Kreise Stormarn, Segeberg und Herzogtum Lauenburg die Sachbearbeitung übernommen. Die Bearbeitung erfolgt ausnahmslos digital über ein Online-Antragsverfahren. Einen Antrag als Papierversion gibt es nicht mehr.
Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr 2022/23 zur Schule kommen bzw. eine neue Schule besuchen und die Anspruchsvoraussetzungen für eine Schülerfahrkarte erfüllen, können ab Ende März 2022 online unter www.ticket-olav.de einen Antrag für eine Schülerfahrkarte stellen.
Für Bestandsschüler*innen, für die sich keine Veränderung ergibt, muss kein neuer Antrag gestellt werden. Für die notwendige Antragsaktualisierung erfolgt eine Information über das Onlineverfahren.
Ab Klassenstufe 11: Zuschüsse durch den Kreis Stormarn
Ab Klassenstufe 11 werden für Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Storman Zuschüsse durch den Kreis Stormarn gewährt. Die Umsetzung ist zum neuen Schuljahr 2022/2023 geplant. Bei allen bestehenden Abos wird der Preis automatisch umgestellt. Für Neuanträge wird der ganz normale Aboantrag ausgefüllt. Der Zuschuss des Kreises wird automatisch abgezogen und dem Kreis in Rechnung gestellt.
Preisliste SchulSpezial – Kreis Stormarn
Schüler-Zeitkarten
Fahrkartenart/örtliche Gültigkeit | Abo Hauptkarte (Preis) 01.01.2022 | Abo Nebenkarte (Preis) 01.01.2022 | SchulSpezial Kreis Stormarn (Preis) 15.08.2022 |
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Hauptkarte 1 Zone (nur in C-H) |
32,90 € |
25,00 € |
19,90 € |
Hauptkarte Hamburg AB/Kreis/2 Zonen (nur kreisübergreifend) |
43,00 € |
35,10 € |
30,00 € |
Hauptkarte 5 Ringe |
60,20 € |
52,30 € |
47,20 € |
Hauptkarte Gesamtnetz |
93,00 € |
85,10 € |
80,00 € |
SchulSpezial (Stormarn): Fahrkarten sind damit 13 € günstiger als eine Schüler-Hauptkarte im Abo bzw. 5,10 € günstiger als eine Geschwister-Nebenkarte im Abo
Online-Antrag und weitere Informationen
Download
- Informationen für die Beantragung einer Schülerfahrkarte 91 kB
- Online-Antragsverfahren für Schülerfahrkarten der Kreise Herzogtum Lauenburg, Segeberg und Stormarn 460 kB
Kontakt
Zentrale Stelle Schülerfahrkarten der Kreise Herzogtum Lauenburg, Segeberg und Stormarn
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
- Telefon: 04541 888-288
- Internet: Webseite
- E-Mail: olav@kreis-rz.de
Rechtsgrundlage
§ 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).