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Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Schwerbehindertenangelegenheiten
Nr. 99015004000000Zu den Schwerbehindertenangelegenheiten zählen:
- Beratung in Fragen des Schwerbehindertenrechts ( Behindertenberatung ),
- Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleich e (Merkzeichen),
- Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweis en,
-
Feststellen der Voraussetzungen
- für die unentgeltliche ÖPNV-Nutzung , das heißt Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr und/oder
- der Befreiung / Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und
Ansprechpunkt
An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).