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Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürger*innen betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Schwerbehindertenangelegenheiten
Nr. 99015004000000Zu den Schwerbehindertenangelegenheiten zählen:
- Beratung in Fragen des Schwerbehindertenrechts (Behindertenberatung),
- Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche (Merkzeichen),
- Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen,
- Feststellen der Voraussetzungen
- für die unentgeltliche ÖPNV-Nutzung, das heißt Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr und/oder
- der Befreiung / Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und
An wen muss ich mich wenden?
An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).