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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Was erledige ich wo?

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Schwerbehindertenangelegenheiten

Nr. 99015004000000

Zu den Schwerbehindertenangelegenheiten zählen:

  • Beratung in Fragen des Schwerbehindertenrechts (Behindertenberatung),
  • Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche (Merkzeichen),
  • Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen,
  • Feststellen der Voraussetzungen
    • für die unentgeltliche ÖPNV-Nutzung, das heißt Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr und/oder
    • der Befreiung / Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und
    Ausgabe entsprechender Beiblätter.

An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).