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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Was erledige ich wo?

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Schwerbehindertenausweis beantragen

Nr. 99015007012000

Die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises. Bei der Feststellung werden die Auswirkungen einer oder mehrerer Behinderungen insgesamt festgestellt.

Auf dem Schwerbehindertenausweis sind insbesondere der Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale eingetragen.

Der Ausweis mit dem jeweiligen Merkmal ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, wie zum Beispiel der Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr.

An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).

Welche Gebühren fallen an?

Rechtsgrundlage

Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV),
§ 69 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

Anträge/Formulare

Antragsformulare erhalten Sie beim Landesamt für soziale Dienste oder im Bürgerbüro.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des LAsD.