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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

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Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen

Minderjährige Kinder, die in einer anderen Familie leben (Pflegefamilie oder Verwandte), können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII erhalten, um den notwendigen Lebensunterhalt des Pflegekindes zu sichern. Auch Pflegepersonen können diese erhalten.

Volltext

Minderjährige Kinder, die in einer anderen Familie leben (Pflegefamilie oder bei Verwandten), können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII erhalten, wenn Einkommen und Vermögen des Kindes bzw. der Pflegefamilie nicht für den notwendigen Lebensunterhalt des Pflegekindes ausreichen.

Der Umfang der Leistungen nach dem SGB XII richtet sich unter anderem nach dem individuellen Bedarf des Pflegekindes. Der Bedarf entspricht dabei grundsätzlich den tatsächlichen Kosten der Unterbringung des Pflegekindes, sofern diese angemessen sind. Dazu zählen unter anderem Kosten für

- Ernährung,

- Bekleidung,

- Körper- und Gesundheitspflege,

- Unterkunft,

- Heizung,

- Haushaltsenergie (Strom),

- Schulbedarf,

- Taschengeld sowie

- Freizeitbeschäftigungen.

Weil es sehr aufwendig ist, den Bedarf für jedes betroffene Pflegekind individuell festzulegen, richten sich viele Sozialämter nach den Pauschalbeträgen der Jugendhilfe. Diese Beträge können sich unter anderem je nach Bundesland voneinander unterscheiden.

In Ausnahmefällen kann der Bedarf auch anhand der »normalen« Regelungen der Hilfe zum Lebensunterhalt berechnet werden (maßgeblicher pauschaler Regelbedarf, eventuelle Mehrbedarfe, tatsächlich anfallende Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Schulbedarfe).

Die Leistungsansprüche können auch von der Pflegeperson geltend gemacht werden.

Grundsätzlich gilt die Vermutung, dass die Pflegefamilie den Lebensunterhalt des Pflegekindes sicherstellt, soweit das nach Einkommen und Vermögen der Pflegepersonen erwartet werden kann (sogenannte »Haushaltsgemeinschaft«). Daher ist grundsätzlich das Einkommen und Vermögen des gesamten Haushalts zu betrachten. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Erwerbseinkommen,
  • Unterhaltsleistungen und
  • Renteneinkünfte.

Das für Minderjährige gezahlte Kindergeld sowie eventuelle Unterhaltszahlungen stehen dem Kind zu, um dessen Bedarfe zu decken.

Bestimmte Vermögenswerte gelten als nicht zu berücksichtigendes Schonvermögen, zum Beispiel:

  • Kleine Barbeträge (Geldvermögen je Erwachsenen: EUR 10.000, je Kind: EUR 500) oder
  • ein angemessenes Hausgrundstück.

Diese werden bei der Berechnung der Leistungen nicht einberechnet.

Außerdem gibt es Freibeträge auf bestimmte Einkommen. Es muss nicht alles verfügbare Einkommen und Vermögen verbraucht werden, bevor man Sozialhilfe erhält.

Leistungen für vergangene Zeiträume werden in der Regel nicht gezahlt.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültige Personaldokumente (Geburtsurkunde, Meldebestätigung)
  • Bevollmächtigung der Eltern oder Sorgeberechtigten (Vollmacht zur Personensorge)
  • Stellungnahme des Jugendamtes
  • Feststellung, ob Hilfen zur Erziehung nach Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erforderlich sind
  • Einkommensnachweise des Kindes (z.B. Kindergeld, Waisenrente, Halbwaisenrente, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder sonstiges Einkommen)
  • Vermögensnachweise des Kindes - beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrenten-Verträge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kontoauszüge des Kindes
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes
  • Mietvertrag (gegebenenfalls Mietänderungsschreiben) bzw. Nachweise über die Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Erlaubnis zur Vollzeitpflege vom Jugendamt

Dieser Nachweis ist für folgende Personen nicht erforderlich:

    • Großeltern oder Urgroßeltern
    • Geschwister
    • Onkel oder Tante
    • Neffe oder Nichte

Hinweis: Der Umfang der erforderlichen Unterlagen, gerade bei Einkommens- und Vermögensnachweisen, ist vom Einzelfall abhängig. Ihr zuständiges Sozialamt kann weitere Unterlagen, zum Beispiel aktuelle Kontoauszüge, Scheidungsurteile, Verträge zur Vermögensübertragung oder Unterhaltstitel von Ihnen verlangen.

Rechtsgrundlage(n)

Datenschutz-Information (Sozialhilfe)

Datenschutz-Information (Sozialhilfe)

Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Daten zu folgendem Zweck:

Gewährung von Sozialhilfe
Aus dem Sozialstaatsprinzip nach Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Artikel 1 Absatz. 1 GG und Artikel 2 Absatz 2 GG wird die Sicherung des Existenzminimums abgeleitet und als Aufgabe in § 1 in das Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) aufgenommen.

Die Sozialhilfe ist untergliedert in

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40 SGB XII),
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46 SGB XII),
  • Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52 SGB XII),
  • Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66 SGB XII),
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII),
  • Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74 SGB XII).

Ohne Ihre Daten, die Sie im jeweiligen Antrag und den dazugehörigen Nachweisen angeben, ist eine Bearbeitung nicht möglich.

Wir verarbeiten folgende Daten (Datenkategorien) von Ihnen:

Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Nationalität, Familienstand, Anschrift, Bankverbindung, Einkommen, Vermögen, Krankenversicherung, Bewilligungszeitraum, Verbindlichkeiten, Bescheidempfänger/Bevollmächtigte Familienangehörige, Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Gesundheitsdaten (Behinderungen, medizinische/ärztliche Stellungnahmen, Gutachten, Befunde, Diagnosen, Pflegebedürftigkeit etc.)

Name, Vorname, Geburtsdatum, Familienstand, Anschrift, Familienangehörige, Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Gesundheitsdaten (Behinderungen, medizinische/ärztliche Stellungnahmen, Gutachten, Befunde, Diagnosen, Pflegebedürftigkeit etc.) An:
  • Krankenkassen
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Träger der Kriegsopferfürsorge
  • Jugendhilfeträger
  • Eingliederungshilfeträger
  • andere Leistungsträger (z B. Sozialhilfeträger, Kommunen und Jobcenter)
  • Leistungserbringer (Personendaten, Leistungsbeginn, Leistungsumfang)
  • Alle Bereiche der Rechtspflege und Revision (Überprüfung)

Ihre Daten werden nicht gesammelt und ausgewertet, um Persönlichkeits-, Verhaltens-, Bewegungsprofile oder Ähnliches von Ihnen zu erstellen, das heißt es findet kein Profiling statt.

Ihre Daten werden bei uns max. 10 Jahre gespeichert und bei festgestellter Archivwürdigung dem Archiv gemäß § 6 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) übergeben. Die verbleibenden Datenbestände werden sodann gelöscht.

Die rechtliche Grundlage ist:

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe

Verantwortlicher gemäß DSGVO

Stadt Bad Oldesloe

Der Bürgermeister

Markt 5
23843 Bad Oldesloe

  • Telefon: 04531 504-0
  • Fax: 04531 504-900
  • Internet: Webseite
  • De-Mail: info@badoldesloe.sh-kommunen.de-mail.de
  • E-Mail: info@badoldesloe.de
  • Hinweis: 115 (Service-Rufnummer)
Datenschutzbeauftragter:

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Kreis Stormarn – Stabsstelle 83 – Datenschutz

Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe

Sie haben das Recht,
  • Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu erhalten,
  • eine Einwilligung (sofern erteilt) zu widerrufen oder der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen,
  • dass unrichtige Daten über Sie bei uns berichtigt werden,
  • dass nicht mehr erforderliche Daten über Sie bei uns gelöscht werden,
  • dass unter bestimmten Bedingungen die Verarbeitung Ihrer Daten eingeschränkt wird und
  • Ihre Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten (Übertragbarkeit).

Möchten Sie eines Ihrer Rechte in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich bitte an den Verantwortlichen bzw. an die Datenschutzbeauftragte (siehe oben).

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Schleswig-Holstein:

Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig-Holstein

Holstenstraße 98
24171 Kiel

  • Telefon: 0431 988-1200
  • Fax: 0431 988-1223
  • Internet: Webseite
  • Internet: Webseite (Online-Beschwerdeformular)
  • E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de (Hinweise zur Verschlüsselung von E-Mail-Kommunikation finden Sie unter https://uldsh.de/mail)


Datenschutz-Information (Bildungspaket)

Datenschutz-Information (Bildungspaket)

Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Daten zu folgendem Zweck:

Gewährung von Leistungen aus dem Bildungspaket.
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die Teilnahme an notwendigen Bildungsangeboten zu ermöglichen und soziale Teilhabe sicherzustellen. Eltern haben die Möglichkeit vom Staat eine zusätzliche finanzielle Förderung für ihre Kinder zu beantragen. Einen Rechtsanspruch auf diese Unterstützung haben Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Wir verarbeiten folgende Daten (Datenkategorien) von Ihnen:

Name, Vorname, Anschrift sowie Kontaktdaten der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen sowie deren Sorgerechtsberechtigten, Einkommenssituation

Bei Einsatz der Bildungskarte werden folgende Daten verarbeitet:

  • Leistungsträger: Verantwortlicher, Vorname und Name des jeweiligen Bearbeiters aus dem jeweiligen Rechtskreis
  • Leistungserbringer: Kontaktdaten Anbieter und Kontaktdaten des Beschäftigten des Anbieters, Bewilligungszeitraum, Leistungsbetrag, Leistungsart
  • Leistungsberechtigte: Vorname, Name, Geburtsdatum (als Identifikationsmerkmal und Alters-Leistungszuordnung), Kartennummer, Kartenstatus (aktiv, inaktiv, gesperrt);
Wir geben Ihre Daten folgendermaßen weiter:

Eine Datenübermittlung findet nicht statt. Die leistungsberechtigten Menschen entscheiden selbst über die Art und Weise der Unterrichtung.

Ihre Daten werden nicht gesammelt und ausgewertet, um Persönlichkeits-, Verhaltens-, Bewegungsprofile oder Ähnliches von Ihnen zu erstellen, das heißt es findet kein Profiling statt.

Ihre Daten werden bei uns max. 10 Jahre gespeichert und bei festgestellter Archivwürdigung dem Archiv gemäß § 6 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) übergeben. Die verbleibenden Datenbestände werden sodann gelöscht.

Die rechtliche Grundlage ist:
  • § 28 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende,
  • § 34 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe,
  • § 6 b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) und
  • § 3 Absatz 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Verantwortlicher gemäß DSGVO

Stadt Bad Oldesloe

Der Bürgermeister

Markt 5
23843 Bad Oldesloe

  • Telefon: 04531 504-0
  • Fax: 04531 504-900
  • Internet: Webseite
  • De-Mail: info@badoldesloe.sh-kommunen.de-mail.de
  • E-Mail: info@badoldesloe.de
  • Hinweis: 115 (Service-Rufnummer)
Datenschutzbeauftragter:

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Kreis Stormarn – Stabsstelle 83 – Datenschutz

Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe

Sie haben das Recht,
  • Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu erhalten,
  • eine Einwilligung (sofern erteilt) zu widerrufen oder der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen,
  • dass unrichtige Daten über Sie bei uns berichtigt werden,
  • dass nicht mehr erforderliche Daten über Sie bei uns gelöscht werden,
  • dass unter bestimmten Bedingungen die Verarbeitung Ihrer Daten eingeschränkt wird und
  • Ihre Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten (Übertragbarkeit).

Möchten Sie eines Ihrer Rechte in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich bitte an den Verantwortlichen bzw. an die Datenschutzbeauftragte (siehe oben).

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Schleswig-Holstein:

Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig-Holstein

Holstenstraße 98
24171 Kiel

  • Telefon: 0431 988-1200
  • Fax: 0431 988-1223
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