Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürger*innen betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Spielplätze
Kindern sind Gelegenheiten zum Spielen im Freien anzubieten, um ihre körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten zu entwickeln sowie sie zu kreativem und sozialem Handeln anzuregen. Dazu sind Flächen für Spiele im Freien (Spiel- und Bolzplätze) anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.
Spiel- und Bolzplätze sind so anzulegen, dass sie ohne Gefährdung der Gesundheit den Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der Kinder entsprechen und Kommunikationsbedürfnisse von Mädchen und Jungen berücksichtigen. Die Anlage, Ausstattung und Unterhaltung von Spiel- und Bolzplätzen ist Aufgabe der Gemeinden.
Kinderspielplätze sind nicht immer dort, wo Sie als Eltern es sich wünschen. Oder Sie wissen (zum Beispiel weil Sie neu zugezogen sind) gar nicht, wo es einen Spielplatz es in Ihrer Nähe gibt.
Rechtsgrundlage
§§ 32 bis 34 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Jugendförderungsgesetz - JuFöG).
Spielplätze
Spielplätze
Toben, schaukeln, rutschen, klettern, skaten, verstecken und vieles mehr – die Spielplätze in Bad Oldesloe bieten reichlich Möglichkeiten für Spiel, Sport und Spaß. Vom Kleinkind bis zum jungen Erwachsenen kann jeder sein Terrain finden. Die Palette reicht vom einfachen Buddelkasten mit Kinderwippen und Schaukeln bis zur atemberaubenden Kletteranlage und Riesenrutsche. Plätze für Basketball und Volleyball sind ebenso vorhanden wie Bolzplätze, Skateanlage und ein Dirtpark.
Alle Spiel- und Bolzplätze bleiben in Bad Oldesloe geöffnet
Die Corona-Landesverordnung sieht weitreichende Einschränkungen vor. Die Nutzung der Spiel- und Bolzplätze ist aber weiterhin unter Einhaltung folgender Regeln möglich:
- Spielgeräte bitte möglichst nicht gleichzeitig nutzen.
- Alle Personen haben den Mindestabstand von 1,50 m zueinander einzuhalten. Das Abstandsgebot gilt nicht für Familien und Aufsichtspersonen.
- Nach dem Spielen im Freien bitte den Kindern gründlich die Hände mit Seife waschen.
- Ansammlungen von Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern sind untersagt.