Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Sterbeurkunde beantragen
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Eine Sterbeurkunde können Sie beantragen, wenn Sie
- mit der verstorbenen Person in gerader Linie verwandt sind oder Ehepartnerin beziehungsweise Ehepartner / oder Lebenspartnerin oder Lebenspartner sind oder
- ein berechtigtes rechtliches Interesse haben, zum Beispiel durch einen Erbschein oder einen Grundbuchauszug
Sie können auch eine internationale Sterbeurkunde beim deutschen Standesamt beantragen. Dies ist ein mehrsprachiges Formular, welches Ihnen die Nachlassabwicklung im Ausland erleichtert.
Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das zuständige Standesamt. Zuständig ist das Standesamt des Ortes, in dem die betroffene Person gestorben ist.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:
- Vornamen, Familienname und Geburtsname
- Ort und Tag der Geburt
- letzter Wohnsitz und Familienstand
- Vornamen, Familienname und Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners
- Ort und Zeitpunkt des Todes
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung
- die Nachlassabwicklung
-
die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen
Wie kann ich eine Urkunde anfordern?
Eine Beantragung direkt beim Standesamt ist per Post oder E-Mail möglich. Bitte übermitteln Sie die u. a. Daten und überweisen die Gebühr, unter Angabe des Verwendungszwecks, auf eines der u. g. Konten. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 Wochen:
Urkunde anfordern (Post oder E-Mail)
Wir benötigen folgende Angaben
- gewünschte Urkunde
- Ereignisdatum (Geburts-, Sterbe- oder Heiratsdatum)
- genauen Namen der Person
- Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- Kopie des Zahlungsnachweises (Kontoauszug o. ä.)
Bezahlung der Gebühren
Die Gebühren überweisen Sie bitte unter Angabe des Verwendungszwecks auf das Konto der Stadt Bad Oldesloe (Eine Übersendung gegen Gebührenrechnung, per Nachnahme oder mittels Abbuchung ist nicht möglich.):
Bankverbindungen
Sparkasse Holstein
IBAN: DE21 2135 2240 0000 0004 55
BIC: NOLADE21HOL
Volksbank Stormarn
IBAN: DE31 2019 0109 0000 0646 70
BIC: GENODEF1HH4
Postbank
IBAN: DE96 2001 0020 0012 7372 09
BIC: PBNKDEFF
Verwendungszweck
BZ: 12202.4311000/1 (59) Urkunde: ... (hier Ihren Namen angeben)
Kosten
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet 20,00 Euro, jede weitere kostet 10,00 Euro.