Seiteninhalt

Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Was erledige ich wo?

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Alle

Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. 

Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als 

  • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
  • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse und
  • nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts

Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.

Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person: 

  • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
  • Ort und Tag ihrer Geburt,
  • der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
  • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, 
  • Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.

Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
  • die Nachlassabwicklung sowie
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
     

Wie kann ich eine Urkunde anfordern?

Personenstandsurkunden aus schleswig-holsteinischen Standesämtern können über das Serviceportal vom Land Schleswig-Holstein beantragt werden:

Serviceportal Schleswig-Holstein: https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/xSTA

Für die Beantragung müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis registrieren und identifizieren. Die Bezahlung erfolgt direkt über den Payment Provider. Nach der Zahlung wird die Beantragung automatisiert an das zuständige Standesamt weitergeleitet. Anschließend werden Ihnen die Dokumente per Post zugeschickt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 Woche.

Eine Beantragung direkt beim Standesamt ist per Post oder E-Mail ebenfalls möglich. Bitte übermitteln Sie die u. a. Daten und überweisen die Gebühr, unter Angabe des Verwendungszwecks, auf eines der u. g. Konten. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 Wochen:

Wir benötigen folgende Angaben

  • gewünschte Urkunde
  • Ereignisdatum (Geburts-, Sterbe- oder Heiratsdatum)
  • genauen Namen der Person
  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Kopie des Zahlungsnachweises (Kontoauszug o. ä.)

Bezahlung der Gebühren

Die Gebühren überweisen Sie bitte unter Angabe des Verwendungszwecks auf das Konto der Stadt Bad Oldesloe (Eine Übersendung gegen Gebührenrechnung, per Nachnahme oder mittels Abbuchung ist nicht möglich.):

Sparkasse Holstein

IBAN: DE21 2135 2240 0000 0004 55
BIC: NOLADE21HOL

Volksbank Stormarn

IBAN: DE31 2019 0109 0000 0646 70
BIC: GENODEF1HH4

Postbank

IBAN: DE96 2001 0020 0012 7372 09
BIC: PBNKDEFF

BZ: 12202.4311000/1 (59) Urkunde: ... (hier Ihren Namen angeben)

Nach Zahlungseingang übersenden wird Ihnen per Post die Urkunde(n). Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ca. 2 Wochen. Falls die Urkunde dringend benötigt wird, können Sie in Ausnahmefällen telefonisch einen Abholtermin vereinbaren.

Kosten

Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste